Düsseldorf. Nordrhein-Westfalen will bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit weiteren Maßnahmen mögliche Diesel-Fahrverbote verhindern. „Wir müssen bis zu diesem Datum alles tun, dass es nicht zu diesen Fahrverboten kommt”, sagte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Montag in Düsseldorf. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am 22. Februar über Klagen der Deutschen Umwelthilfe zur Zulässigkeit von Diesel-Fahrverboten. Konkret geht es um die Städte Stuttgart und Düsseldorf.
Er sei „gespannt” auf die Rechtsgrundlage, die das Gericht heranziehen werde und wie umfassend diese sei, sagte Laschet. Wenn es zu Fahrverboten komme, müssten sie für jede Stadt einzeln definiert werden, weil die Stickstoffdioxid-Werte überall unterschiedlich seien. Liege eine Stadt oberhalb der zulässigen Grenzwerte, müsse sie bei der Absenkung individuell unterstützt werden. (dpa)