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NRW kritisiert Hamburger Diesel-Fahrverbot

04.06.2018 13:07 Uhr
Armin Laschet
NRW-Ministerpräsident Armin Laschet ist strikt gegen Dieselfahrverbote
© Foto: Federico Gambarini/dpa/picture-alliance

Bei seinem harten Kurs gegen Diesel-Fahrverbote will NRW-Ministerpräsident Armin Laschet nicht locker lassen.

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Düsseldorf. Die Diesel-Fahrverbote in Hamburg führen nach Überzeugung von Armin Laschet, Ministerpräsident in Nordrhein-Westfalen, nicht zu weniger, sondern zu mehr Schadstoffausstoß. HDass in Hamburg nun wenige Straßen für Dieselfahrzeuge gesperrt sind und die deswegen deutlich längere Umwege fahren, ist kein Beitrag zur Luftreinhaltung”, kritisierte er. „Da werden Stickoxide in der Stadt anders verteilt, aber der Ausstoß nicht gesenkt, sondern sogar eher vermehrt.” 

Er halte Fahrverbote in NRW weiterhin „für unverhältnismäßig im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts”, bekräftigte Laschet. „Wir haben ein Maßnahmenpaket geschnürt, mit dem wir ohne Fahrverbote die Grenzwerte erreichen wollen”, führte er an. 

Laschet hatte im März im Landtag millionenschwere Programme von Bund, Land und Kommunen aufgelistet, die dazu beitragen sollen. Nach Messungen des Bundesumweltamts wurden die Werte für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid 2017 aber noch in 27 Städten in NRW überschritten - bundesweit in 65 Städten, 2016 noch in 90. 

Für NRW will Laschet keine Alleingänge von Bezirksregierungen tolerieren, falls die Mittelbehörde etwa der Stadt Düsseldorf Fahrverbote im Luftreinhalteplan auferlegen wollte. „Wir haben die Haltung der Landesregierung klar vermittelt. Das, was die Bezirksregierung sagt, muss sie mit der Landesregierung rückkoppeln.”

Vorsichtig äußerte sich Laschet zur Überprüfbarkeit der Anti-Stau-Maßnahmen, die das Kabinett im vergangenen Monat beschlossen hatte. Auf die Frage, ob die Wirksamkeit bis 2022 an geringeren Jahresstaukilometern in NRW ablesbar sein werde, antwortete er: „Das hoffe ich natürlich und das bleibt unser Ziel.” Der Koalitionsvertrag von CDU und FDP legt sich auf keine verbindliche Größenordnung fest.

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