Hannover. Dicke Luft zwischen Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) und dem niedersächsischen Wirtschafts- und Verkehrsminister Olaf Lies (SPD): Letzterer will die Weisung aus dem Bundesverkehrsministerium, die Autobahn A7 zwischen Seesen und Nörten-Hardenberg auf der Basis eines ÖPP-Modells (öffentlich-private Partnerschaft) auszubauen, nicht befolgen. Lies hat angekündigt, kurzfristig in einem Rechtsgutachten überprüfen zu lassen, ob eine solche Weisung wie die vorliegende rechtlich haltbar ist. „Ich stelle in Zweifel, ob der Bund mich so detailliert anweisen kann, eine Baumaßnahme nicht nur umzusetzen, sondern sie ausdrücklich als ÖPP umzusetzen“, sagte Lies.
Hintergrund: Nach Aussage von Lies hat der Bundesrechnungshof festgestellt, dass ein Bau im Rahmen des ÖPP-Modells um 12,8 Millionen Euro teurer wäre als bei einer konventionellen Bauweise durch den Staat. Interne Berechnungen der Straßenbauverwaltung würden die Differenz sogar auf 25 Millionen Euro beziffern. „Das Bundesverkehrsministerium ist mehrfach aufgefordert worden, diese Hinweise in einer Neuberechnung aufzunehmen. Herr Ramsauer hat das immer wieder abgelehnt“, hält Lies dem CSU-Minister vor.
Auch das Bundesfinanzministerium teilt die Kritik
Nach Aussagen der Partei Bündnis 90/Die Grünen habe selbst das Bundesfinanzministerium in Fachgesprächen mit dem Rechnungsprüfungsausschuss weitgehend die Kritik des Bundesrechnungshofes (BRH) geteilt. Ausgehend von der deutlichen Kritik des BRH hat dann der Rechnungsprüfungsauschuss des Bundestages in einem einstimmigen Beschluss aller Fraktionen im März 2013 das Bundesverkehrsministerium aufgefordert, die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unter Berücksichtigung der Kritik des BRH vor Einleitung des Vergabeverfahrens zu überarbeiten. Dem sei das Verkehrsministerium nicht gefolgt, so die Aussage von Bündnis 90/Die Grünen.
Die Bundesregierung plant, den Ausbau der A 7 in Niedersachsen mit dem sogenannten A-Modell der Öffentlichen Privaten Partnerschaften (ÖPP) umzusetzen. Im Rahmen des A-Modells schließt ein privates Konsortium mit dem Bund einen Vertrag über 30 Jahre. Dieses Konsortium ist für diesen Zeitraum verpflichtet, den bezeichneten Autobahnabschnitt auszubauen, zu erhalten und zu betreiben. Er übernimmt somit alle Aufgaben, die vorher der Bund getragen hatte. Im Gegenzug bekommt der Betreiber die LKW-Mauteinnahmen für den Autobahnabschnitt. Dazu kommt eine Anschubfinanzierung, die zu Beginn des Baus durch den Bund zu leisten ist. (cd)