Wilhelmshaven/Celle. Der jahrelange Rechtsstreit zwischen dem Land Niedersachsen und dem Energiekonzern Eon um Baukosten am JadeWeserPort geht in die nächste Runde. Niedersachsen hat beim Oberlandesgericht Celle Berufung eingelegt. Zuvor hatte das Land Ende Februar am Landgericht Hannover eine Niederlage erlitten. Die landeseigene Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing Gesellschaft hatte Eon vergeblich auf Rückzahlung von 20,23 Millionen Euro verklagt. Diese Summe hatte Niedersachsen 2008 an den Energiekonzern gezahlt, damit dieser seine Bedenken gegen den Bau des Tiefwasserhafens zurückzog.
Noch ist nicht klar, in welchem Umfang das Urteil zur Überprüfung beim Oberlandesgericht gestellt werde, sagte eine Sprecherin in Celle. Das Verfahren stehe noch ganz am Anfang.
Skepsis gegenüber dem Urteil
Das Wirtschaftsministerium stützt seine Skepsis gegenüber dem Urteil auf eine Vergleichsvereinbarung von Jahr 2006 zwischen Eon und der damaligen JadeWeserPort-Gesellschaft. Darin ist festgehalten, dass das Geld zweckgebunden für den Bau eines Wasserentnahmebauwerks vorgesehen sei. Die Einmalzahlung des Landes lag bei netto 17 Millionen Euro.
Eon hatte Nachteile für sein Kohlekraftwerk wegen des Hafenbaus befürchtet. Dadurch könne die Kühlwasserversorgung des Kraftwerkes gestört werden, lauteten die Bedenken des Energiekonzerns. Eon favorisierte daher bei den Vergleichsverhandlungen eine Ausgleichszahlung und den Bau eines neuen Kühlwasserzulaufs. Dieses Projekt wurde jedoch nicht umgesetzt. Daher hatte das Land 2015 auf Rückzahlung geklagt.
Der Energiekonzern hatte mit dem ersten Urteil die Rechtmäßigkeit der Zahlung bestätigt gesehen. Sie sei als Ausgleich für Beeinträchtigungen beim Kraftwerksbetrieb durch den Hafenausbau geflossen, sagte ein Sprecher. Dazu zählten Leistungseinschränkungen und regelmäßige Baggerarbeiten. (dpa)