Neue Sanierungs-Möglichkeit
Mit dem neuen Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) können sich Unternehmen auf Basis eines Restrukturierungsplans ohne Insolvenzverfahren sanieren, wenn mindestens 75 Prozent ihrer Gläubiger zustimmen. Das hat Vor- und Nachteile.
Wer keine Corona-Hilfen beantragt oder keine Aussicht auf eine Auszahlung von Corona-Hilfsprogrammen hat, wird seit 1.Januar 2021 wieder nach den "normalen" Regeln des Insolvenzrechts behandelt. Sprich: "Bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, muss ein Unternehmen nach den gesetzlichen Fristen Insolvenz anmelden", mahnt Rechtsanwalt Robert Buchalik, Geschäftsführer Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft in Düsseldorf. Und Zahlungsunfähigkeit drohe laut der Insolvenzordnung schon dann, wenn der Schuldner nicht in der Lage sei, innerhalb von drei Wochen 90 Prozent seiner fälligen Gesamtverbindlichkeiten zu begleichen.
Ohne den Makel der Insolvenz
"Insolvenz anmelden zu müssen, gilt für Unternehmen aber noch als Makel - gegenüber den eigenen Mitarbeitern, Kunden und anderen Geschäftspartnern", weiß Restrukturierungsexperte Buchalik. Die gute Nachricht: Seit dem 1. Januar 2021…