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Neue EU-Vorschriften für intelligente Verkehrssysteme

13.03.2019 15:03 Uhr
Testfeld, autonomes Fahren, A2, Niedersachsen
Auf einem Teilstück der A2 in Niedersachsen werden derzeit schon intelligente Verkehrssysteme getestet
© Foto: Holger Hollemann/dpa/picture-alliance

Ein Beschluss der Europäischen Kommission soll es Fahrzeugherstellern und Straßenbetreibern ermöglichen, sogenannte C-ITS-Dienste in ganz Europa einzuführen.

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Brüssel. Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften verabschiedet, mit denen kooperative intelligente Verkehrssysteme (C-ITS) auf Europas Straßen schneller eingeführt werden können. Wie sie am Mittwoch mitteilte, soll die neue Technologie es Fahrzeugen ermöglichen, miteinander, mit der Straßeninfrastruktur und mit anderen Verkehrsteilnehmern besser zu kommunizieren. Zum Beispiel über Gefahrensituationen, Straßenarbeiten und die Steuerung der Ampelphasen. Die Modernisierung der Straßeninfrastruktur soll unter anderem dazu beitragen, die Zahl der Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr bis 2050 auf nahe Null zu senken sowie Pkw und Lkw mit neuen und erweiterten Sicherheitsfunktionen auszustatten.

Die für Mobilität und Verkehr zuständige EU-Kommissarin Violeta Bulc erklärte dazu: „Dieser Beschluss gibt unter anderem den Fahrzeugherstellern und Straßenbetreibern die lang erwartete Rechtssicherheit, die für den Beginn der großmaßstäblichen Einführung von C-ITS-Diensten in ganz Europa erforderlich ist.“ Gleichzeitig sei er offen in Bezug auf neue Technologien und Marktentwicklungen. „Er wird einen wichtigen Beitrag zur Erreichung unserer Ziele im Bereich der Straßenverkehrssicherheit leisten und ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur vernetzten und automatisierten Mobilität.“

Laut der EU-kommission werden Fahrzeuge, Verkehrsschilder und Autobahnen ab diesem Jahr mit der erforderlichen Technik ausgestattet, um genormte Nachrichten an allen Verkehrsteilnehmer zu senden. In den Spezifikationen werden die Mindestanforderungen an die Interoperabilität zwischen den verschiedenen verwendeten kooperativen Systemen festgelegt. Die Interoperabilität ermöglicht es allen damit ausgerüsteten C-ITS-Stationen, Nachrichten mit anderen Stationen sicher in einem offenen Netz auszutauschen. Europäisches Parlament und der EU-Rat haben jetzt zwei Monate Zeit, Einwände gegen das Inkrafttreten der neuen Vorschriften zu erheben. (ag)

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