Brüssel. Seit dem 4. Dezember 2011 gilt die EU-Berufszugangsverordnung, die die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers regelt. Sie machte auch eine Anpassung der nationalen Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr erforderlich. Diese ist am 21. Dezember 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 22. Dezember 2011 in Kraft getreten. Die alte Berufszugangsverordnung ist mit Jahresende außer Kraft getreten.
Danach werden künftig grundsätzlich keine gleichwertigen Abschlüsse mehr anerkannt. Das heißt, dass jeder angehende Güterkraftverkehrsunternehmer die Sach- und Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr machen muss. Etwas anderes gilt nur nach § 7 der Berufszugangsverordnung. Nach diesem werden Abschlüsse anerkannt, die auch nach der alten Berufszugangsverordnung in der Fassung vom 31. Oktober 2006 anerkannt waren oder von den Landesbehörden anerkannt wurden, wenn die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2001 begonnen worden ist. Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer. (ir)
Wilfried Engel