Frankfurt. 2011 ist die für Bulgarien und Rumänien geltende Übergangsfrist für das Kabotageverbot innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten ausgelaufen. Darauf weist die Straßenverkehrsgenossenschaft (SVG) Hessen im „Hessischen Verkehrsspiegel“ hin. Seit diesem Jahren können Transportunternehmen aus diesen Ländern also im Anschluss an eine grenzüberschreitende Beförderung bis zu drei Kabotagefahrten innerhalb Deutschlands in einem Zeitraum von maximal sieben Tage durchführen. Umgekehrt können auch deutsche Transport- und Logistikfirmen solche Kabotagefahrten in Bulgarien und Rumänien durchführen.
Außerdem gelten laut der SVG Hessen ab 1. Januar 2012 für Unternehmen aus den neuen EU-Beitrittsländern die Regelung der sogenannten Transitkabotage: Danach kann ein Transportunternehmer, der nach Entladung des grenzüberschreitenden Verkehrs leer in einen anderen EU-Mitgliedstaat einfährt, dort innerhalb von drei Tagen nach der Leereinfahrt eine einzige Karbotagebeförderung durchführen. (ag)