Paris. Gute Nachricht aus London für die von der SCOP SeaFrance betriebene Linie zwischen Calais und Dover: Das dortige Berufungsgericht hat das Urteil des Competition Appeal Tribunal vom 9. Januar aufgehoben, mit dem MyFerryLink endgültig verpflichtet werden sollte, den mit drei Fähren durchgeführten Verkehr ab Juli dieses Jahres einzustellen. Damit war ein entsprechendes Verbot zum Anlaufen von Dover bestätigt worden, das die britische Wettbewerbsbehörde Competition and Markets Authority (CMA) entgegen dem Votum der gleichen Instanz in Paris gegen den französischen Betreiber verfügt hatten.Über das jetzt ergangene aufhebende Urteil informierte der Pariser Verkehrs- und Transportstaatssekretär Alan Vidalies und begrüsste es als „ausgezeichnete Neuigkeit für das französische Reedereigewerbe und die Arbeitsmarktsituation in Calais”.
Streitpunkt für die Londoner Wettbewerbshüter war der Umstand, dass MyFerryLink ein Tochterunternehmen des Kanaltunnelbetreibers Eurotunnel ist. Dass dieser neben der Unterseeverbindung auch noch eine per Fährschiff eröffne, sei mit dem Wettbewerb im Kanalverkehr nicht vereinbar, urteilte die Behörde. Daraus ein Betriebsverbot für die Eurotunnel-Tochter abzuleiten, hierfür sei die CMA nicht kompetent, erklärten jetzt die Berufungsrichter in ihrem mit 2:1 getroffenen Entscheid, denn der Tatbestand einer echten Fusion zwischen Eurotunnel und der Fähre sei im juristischen Sinne nicht gegeben. Die CMA erklärte dazu, man werde das Urteil eingehend darauf überprüfen, ob man dagegen nicht einen letzten Einspruch erheben solle.
Eurotunnel hat in der Zwischenzeit die 2012 von der ehemaligen SNCF-Tochter SeaFrance übernommenen Fährschiffe mitsamt MyFerryLink zum Verkauf angeboten. Ob dies auch nach dem überraschenden Londoner Urteil Spruch beibehalten werden soll, dazu hat sich Eurotunnel noch nicht geäussert. (jb)