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Mindestlohn: Kritik an Ausnahme-Verordnungen

02.12.2014 16:48 Uhr
Mindestlohn: Kritik an Ausnahme-Verordnungen
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble steht wegen zwei Mindestlohn-Verordnung in der Kritik
© Foto: Picture Alliance/dpa/Wolfgang Kumm

Branchenverbände monieren, die neuen Sonderregeln für ausländische Arbeitgeber führten dazu, dass der Dumpingwettbewerb auf deutschen Straßen vorerst weitergehe.

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Berlin. Das Mindestlohngesetz schreibt vor, dass auch Arbeitgeber mit Sitz im Ausland ihren Beschäftigten in Deutschland ab 2015 wenigstens 8,50 Euro brutto pro Stunde zahlen müssen. Die flächendeckende Lohnuntergrenze wäre also für Kabotage- und Transitfahrten in beziehungsweise durch Deutschland sowie für alle grenzüberschreitenden Verkehre anzusetzen. Zwei Verordnungen sollen nun allerdings Arbeitgebern bestimmter Branchen die Umsetzung des Mindestlohngesetzes erleichtern.

Speditions-, Transport- und Logistikverbände werfen dem Bundesfinanzministerium (BMF) deshalb vor, durch die kürzlich vorgelegte „Mindestlohnmeldeverordnung“ eine wirksame Durchsetzung des Mindestlohns durch den Zoll faktisch unmöglich zu machen. Ausländische Transportunternehmer müssten demnach der zuständigen Zollbehörde ab 2015 nämlich nicht, wie ursprünglich im Mindestlohngesetz vorgesehen, im Voraus in deutscher Sprache melden, welche ausländischen Mitarbeiter sie wann, wie lange und wo in Deutschland einsetzen und mit welchen Aufgaben diese betraut sind.

Für mobile Tätigkeiten und Einsätze in grenznahen Regionen sieht das BMF stattdessen Ausnahmen vor: „Statt einer Einzelmeldung reicht auch die Übermittlung einer Einsatzplanung für einen Zeitraum von bis zu drei, bei Fahrpersonal bis zu sechs Monaten aus“, präzisiert Benjamin Sokolovic, Leiter der Rechtsabteilung des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN). „Solche Einsatzpläne sind für Kontrollen nicht aussagekräftig, weil Änderungen nicht gemeldet werden müssen und eine Prüfung auf Vollständigkeit nicht gegeben ist“, kritisiert Karlheinz Schmidt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL).

Zudem sei nicht mehr vorgesehen, dass ausländische Arbeitgeber prüfungsrelevante Unterlagen in Deutschland vorhalten müssen. „Auch den im Gesetz genannten deutschen Zustellungsbevollmächtigten gibt es in der Mindestlohnmeldeverordnung nicht mehr“, wundert sich Schmidt. Tricksereien seien damit Tür und Tor geöffnet. Fordere der Zoll Unterlagen beim ausländischen Transporteur an, werde aus diesen sicher hervorgehen, dass die auf deutschen Strecken geleisteten Fahrerstunden mit dem Mindestlohn vergütet wurden.

„Der Zoll hat keine Möglichkeiten, Phantasieabrechnungen aus osteuropäischen Ländern aufzudecken, weil er vermutlich keine Einsicht in echte Geschäftsunterlagen nehmen kann“, mutmaßt der BGL-Hauptgeschäftsführer. Er befürchtet, dass letztendlich nur deutsche Spediteure den Mindestlohn bezahlen und somit eine Wettbewerbsverzerrung zu deren Ungunsten stattfindet.

Gewerkschaften üben ebenfalls Kritik
Auch die Gewerkschaften sind sauer: Verdi-Chef Frank Bsirske warf Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) indirekt vor, einfach bei den Kontrollen sparen zu wollen. Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) Reiner Hoffmann kündigte sogar nach Möglichkeit rechtliche Schritte an, falls die Regierung die Verordnungen nicht noch stoppe.

Daran denkt man im Bundesfinanzministerium nicht. „Die beiden Rechtsverordnungen sind vom Bundesminister der Finanzen gezeichnet und stehen unmittelbar vor der Veröffentlichung“, sagte ein Sprecher. Die zuletzt oft kritisierte Zahl der Zoll-Kontrolleure reiche. Die Verordnungen dienten auch dazu, die Kontrollen noch effizienter zu machen. (sadh/ag/dpa)

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