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Mindestlohn: BGL und SPD fordern Melde- und Kontrollsystem

11.05.2015 18:01 Uhr
Mindestlohn: BGL und SPD fordern Melde- und Kontrollsystem
BGL-Hauptgeschäftsführer, Karlheinz Schmidt
© Foto: VR/Michael Cordes

Die Partei will die Einführung eines elektronischen Melde- und Kontrollsystem politisch unterstützen.

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Frankfurt. SPD-Verkehrspolitiker und der Bundesverband für Güterverkehr und Logistik (BGL) fordern ein modernes Melde- und Kontrollsystem beim Mindestlohn. Das war das einer gemeinsamen Arbeitsgruppensitzung von Vertretern der Partei mit dem BGL, der Zollgewerkschaft und Verdi zum Thema Umsetzung des Mindestlohns im Transportgewerbe.

Zuvor hatte laut dem Verband BGL-Hauptgeschäftsführer, Karlheinz Schmidt, den SPD-Politikern geschildert, wie wichtig es im Interesse fairer Wettbewerbsbedingungen sei, dass die Einhaltung des Mindestlohn in Deutschland für grenzüberschreitende und nationale Verkehre nicht nur bei deutschen Transportunternehmen, sondern auch bei deren ausländischen Wettbewerbern wirksam umgesetzt und kontrolliert werde. Schmidt erklärte, dass immer mehr gebietsfremde Lkw-Flotten faktisch in Deutschland niedergelassen seien, ihre Leistungen aber zu den Lohn- und Sozialbedingungen ihrer Heimatländer anbieten.

Laut BGL wollen die SPD-Verkehrspolitiker die Einführung eines elektronischen Melde- und Kontrollsystems politisch unterstützen. Vorbilder könnten das vorhandene E-Portal zur Mauterhebung in Deutschland oder auch Systeme zur Kontrolle der Mehrwertsteuer in anderen EU-Mitgliedstaaten sein.

Vor allem, so der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Udo Schiefner, müssten die ausländischen Transportunternehmer ihre Fahrten schnell und unkompliziert beim deutschen Zoll anmelden können. Damit könnte der Straßenkontrolldienst des Zolls direkt auf die Daten zugreifen, etwaige Verstöße gegen die Meldepflicht erkennen und diese ahnden.

Mit Blick auf die umstrittene Auftraggeberhaftung forderte Schmidt eine Beschränkung auf den jeweils vom Auftraggeber selbst ausgewählten Subunternehmer. Darüber hinaus brauche man eine klare Handlungsanweisung für die Auftraggeber, was konkret getan werden muss, um auf der (rechts-)sicheren Seite zu sein und sich nicht der Gefahr ordnungswidrigen Verhaltens nach dem Mindestlohngesetz auszusetzen. (ks)

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