Brüssel. Polen ist von der EU-Kommission verklagt worden, weil es kein elektronisches Register seiner Transportunternehmen aufgebaut und mit dem der anderen EU-Staaten vernetzt hat. Nach einer Verordnung der EU (1071/2009) sind die Mitgliedsstaaten der Union seit 2013 verpflichtet, alle Unternehmen, die über eine Lizenz zur Beförderung von Gütern oder Personen auf der Straße verfügen, zu registrieren.
Die nationalen Register müssen elektronisch arbeiten und mit den Registern der anderen EU-Staaten verbunden sein. Die Behörden aller Mitgliedsstaaten sollen dadurch in die Lage versetzt werden, jederzeit und an jedem Ort zu verifizieren, ob ein Transportunternehmen eine gültige Lizenz hat. Der ungehinderte Datenfluss zwischen den nationalen Behörden soll sicherstellen, dass Verstöße etwa gegen die Kabotagevorschriften schneller und effizienter geahndet werden können.
Polen hat es trotz wiederholter Mahnung durch die Kommission versäumt, ein solches Register aufzubauen und den anderen EU-Staaten die Daten zur Verfügung zu stellen. Dadurch wird die Kontrolle polnischer Fahrzeuge erschwert. Mit der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhöht die Kommission den Druck auf die polnische Regierung. Sollte die Klage erfolgreich sein, kann das Gericht ein Zwangsgeld verhängen, um den Aufbau des Registers und den Zugang der anderen Mitgliedsstaaten durchzusetzen. (tw)