Stuttgart. Das Land Baden-Württemberg erhöht 2018 das Fördermittelvolumen im Rahmen des Landeseisenbahnfinanzierungsgesetzes (LEFG) von bisher acht auf nun zehn Millionen Euro. Gleichzeitig können ab sofort auch gepachtete Strecken unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden können. An diesen beiden Änderungen werde deutlich, welchen hohen Stellenwert das Land den nichtbundeseigenen Eisenbahnen beimesse, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann kürzlich in Stuttgart.
Förderanträge nach dem LEFG können nichtbundeseigene Eisenbahnen für die Instandhaltung und Verbesserung ihrer Personen- und Güterverkehrsstrecken bis zum 31. März stellen. Gegenstand der Förderung sind insbesondere Erneuerungs- und Instandhaltungsarbeiten an Schienen, Weichen, Schwellen, Unterbau, Brücken, Dämmen, Signal- und Zugsicherungsanlagen.
In Baden-Württemberg umfasst das Schienennetz insgesamt 4100 Kilometer. Davon gehören 616 Kilometer zu den NE-Bahnen. Die Länge der Pachtstrecken in Baden-Württemberg umfasst insgesamt 275 Kilometer. (ag)