Istanbul/Luxemburg. In der Türkei gilt seit Monatsanfang eine Winterreifenpflicht für gewerbliche Fahrzeuge. Das bestätigte die Deutsch-Türkische Industrie- und Handelskammer in Istanbul am Dienstag. Zwischen dem 1. Dezember und dem 1. April müssen LKW, PWK und Busse bei winterlichen Straßenverhältnissen demnach mit geeigneten Pneus ausgerüstet sein. An verschneiten Tagen oder bei Glatteis sind zudem Schneeketten an Bord vorgeschrieben. Pro Fahrzeug muss ein Paar Schneeketten montiert werden.
Bei der Winterreifenpflicht spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug in der Türkei zugelassen ist oder im Ausland. Wer sich nicht an die neue Regelung hält und mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert eine Geldstrafe von 500 Lira (214 Euro) oder eine Stilllegung des Fahrzeugs.
Auch Luxemburg fordert Winterreifen
Zuletzt hatte Luxemburg eine Winterreifenpflicht eingeführt. Diese gilt für Fahrzeuge, die das luxemburgische Straßennetz befahren, unabhängig vom Ort der Zulassung des Fahrzeugs seit 1. Oktober 2012. Bei winterlichen Bedingungen, das heißt Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, dürfen LKW, PKW und Busse nur mit Winterreifen fahren. Darunter sind mit M+S, M.S. oder M&S gekennzeichnete Pneus zu verstehen. Für Busse und LKW gilt, dass die Antriebsachsen mit Winterreifen ausgestattet sein müssen.
Wer bei Schnee oder ähnliche Witterungsbedingungen in Luxemburg ohne Winterreifen erwischt wird, muss eine Strafe von 49 Euro bezahlen. Blockiert ein Fahrer mit Sommerreifen allerdings die Straße, muss er mit einem erhöhten Tarif von 74 Euro rechnen. (ag)