Frankfurt. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom heutigen Mittwoch, wonach das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen weiterhin Bestand haben soll, befürchtet die Lufthansa für den Luftverkehrsstandort Frankfurt langfristig gravierende negative Folgen. Christoph Franz, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Lufthansa betonte: „Frankfurt, Hessen – ja der ganzen Export- und Logistiknation Deutschland drohen die Flügel gestutzt zu werden. Dies ist ein schwerer Schlag gegen den Wirtschaftsstandort Deutschland und es besteht kein Zweifel, dass eines der größten Drehkreuze Europas im internationalen Wettbewerb zurückfallen wird."
Das absolute Nachtflugverbot auf dem Flughafen Frankfurt erstreckt sich auf die Zeit von 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr. Lufthansa hatte im Laufe des langjährigen Verfahrens seit dem Jahr 2000 konsistent auf die große Wichtigkeit von Nachtflügen hingewiesen und dabei stets für „praktikable Nachtflugregelungen" geworben. Karl Ulrich Garnadt, Vorstandsvorsitzender der Lufthansa Cargo AG verwies auf die bereits im ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss festgelegten minimalen Nachtflugmöglichkeiten von lediglich 17 Flügen pro Nacht: „ Es geht nicht darum, die Nacht zum Tag zu machen. Die Nacht darf aber auch nicht der Albtraum der deutschen Exportindustrie werden."
Speziell für Lufthansa Cargo stellen Nachtflüge ein zentrales Element im Geschäftsmodell dar. Bei den zehn größten Frachtflughäfen weltweit rangiert Frankfurt aktuell auf Platz sieben. Unter diesen findet sich weltweit kein einziger mit einem absoluten Nachtflugverbot. „Speziell auf den Nordatlantikstrecken ist der nächtliche Abflug für unsere Kunden unverzichtbar. Die Abwanderung von eiligen Expressprodukten auf andere Drehscheiben in Europa wird sich fortsetzen", erklärte Garnadt. Eine Verlagerung auf andere Flughäfen sei für Lufthansa Cargo allerdings nicht möglich, da mehr als die Hälfte der Frachtgüter an Bord von Passagiermaschinen über Frankfurt transportiert würden.
Deshalb wolle die Lufthansa den Nachtflugbedarf am Standort Frankfurt in einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren erneut deutlich machen, betonte Franz. Lufthansa war im aktuellen Verfahren nicht zur Revision zugelassen worden. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ermöglicht der Airline, den Nachtflugbedarf im weiteren Verfahren zu begründen. (bw)