Leipzig. Auf den größten deutschen Flughafen in Frankfurt/Main kommt ein dauerhaftes Nachtflugverbot zu. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kippte am Mittwoch die vom Land Hessen ursprünglich genehmigten 17 Starts und Landungen pro Nacht zwischen 23.00 und 5.00 Uhr. Gleichzeitig erklärten die Richter in dem Urteil den Flughafenausbau insgesamt für zulässig.
Bereits der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hatte die vorgesehene Regelung für Nachtflüge in Frankfurt beanstandet. Diese Entscheidung wurde nun vom obersten deutschen Verwaltungsgericht bestätigt. Hessen muss jetzt den Planfeststellungsbeschluss, eine Art Baugenehmigung für den Ausbau des Flughafens von drei auf vier Bahnen, nachbessern.
Die hessische CDU/FDP-Landesregierung hatte bereits vor dem Urteil angekündigt, auch ein komplettes Nachtflugverbot umsetzen zu wollen, wenn dies rechtlich möglich sei. Derzeit gilt noch ein vorläufiges Nachtflugverbot, das der VGH in Kassel zur Inbetriebnahme der neuen Landebahn im vergangenen Oktober verhängt hatte.
Die Fluglärmgegner sehen sich durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt. Die obersten deutschen Verwaltungsrichter hätten nun das Ergebnis der Mediation und das Recht auf ein Nachtflugverbot anerkannt, sagte Ingrid Kopp, Sprecherin des Bündnisses aus mehr als 60 Bürgerinitiativen rund um den Frankfurter Flughafen, am Mittwoch. Die Entscheidung sei erwartet worden. "Etwas Anderes hätte unseren Glauben an den Rechtsstaat erschüttert." Die Lärmgegner demonstrieren seit Monaten immer montags im Flughafenterminal gegen die wachsende Belastung.
Die Luftfahrtbranche hat das Verbot von Nachtflügen am größten deutschen Flughafen in Frankfurt kritisiert. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sei "ein weiterer Schritt, der die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Fluggesellschaften und Flughäfen gegenüber der ausländischen Konkurrenz einschränkt", sagte der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, Klaus-Peter Siegloch, am Mittwoch. Damit verschlechterten sich die Entwicklungsmöglichkeiten Frankfurts im Vergleich zu wichtigen Konkurrenten in Europa und Nahost. "In Amsterdam, Paris, London oder Dubai gibt es solche Beschränkungen nicht", sagte Siegloch.
Der Verband forderte die Bundesregierung auf, für faire Wettbewerbsbedingungen für die deutsche Luftfahrt zu sorgen. Dazu gehöre auch die Abschaffung der Luftverkehrsteuer für Starts von deutschen Flughäfen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch die vom Land Hessen ursprünglich genehmigte Regelung der Nachtflüge gekippt. Demnach sollten durchschnittlich 17 Starts und Landungen pro Nacht zwischen 23.00 und 5.00 Uhr erlaubt sein. (dpa)
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