Leipzig/Frankfurt. Der Frankfurter Rhein-Main-Flughafen und seine lärmgeplagten Anwohner stehen vor einer Zeitenwende: Wenn am Mittwoch (4. April) das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil spricht, wäre alles andere als ein dauerhaftes Nachtflugverbot für den größten deutschen Flughafen eine faustdicke Überraschung. Mehr als deutlich hat der Vierte Senat in der Leipziger Verhandlung am 13. und 14. März zu erkennen gegeben, dass auch an einem „Flughafen der Champions League“ die Bürger keinen Flugbetrieb rund um die Uhr ertragen müssen.
Rüdiger Rubel ist ein eloquenter und äußerst selbstbewusster Richter, der niemanden im Verhandlungssaal des Bundesverwaltungsgerichts im Zweifel gelassen hat. Die Vorinstanz, der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel, habe die anhand der Flughäfen in Leipzig und Berlin entwickelte Rechtsprechung richtig interpretiert und angewendet, lobte der Bundesrichter seine Juristenkollegen. Der VGH hatte die von der Landesregierung für die Zeit zwischen 23.00 und 5.00 Uhr genehmigten 17 Nachtflüge kassiert und kurz vor Eröffnung der neuen Landebahn auch noch ein vorläufiges Nachtflugverbot verhängt.
Das wird nun wohl festgeschrieben, wenn Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und sein Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) ihre Ankündigungen wahr machen. „Es freut uns immer, wenn unsere Urteile befolgt werden sollen“, bemerkte Richter Rubel ironisch. Man sei schon immer für ein Nachtflugverbot gewesen, lässt Posch wissen und versucht zu erklären, warum das Land im Auftrag des Bundes geplant und in Leipzig für die 17 Nachtflüge gestritten hat. Bouffier, der zum Jahresende 2013 wiedergewählt werden will, bekennt sich inzwischen zu den Ergebnissen des vorgeschalteten Vermittlungsverfahrens (Mediation), die sein Vorgänger Roland Koch mit einem Federstrich zunichte gemacht hatte.
Bestätigt Leipzig das Kasseler Urteil, ist damit auch der Ausbau des größten deutschen Luft-Drehkreuzes mit nunmehr vier Bahnen höchstrichterlich abgesegnet. Damit ist die geplante Ausweitung der Kapazität auf mehr als 700.000 Flugbewegungen im Jahr (derzeit knapp 500.000) und mehr als 90 Millionen Passagiere (56,4 Millionen) auf dem Weg. Der sogenannte Eckwert soll auf 126 Flugbewegungen pro Stunde steigen, das sind mehr als zwei Starts und Landungen in der Minute. Das Land muss die Planfeststellung voraussichtlich um eine neue Nachtflugregelung ergänzen. Für das Verfahren, das auch wieder öffentliche Anhörungen enthält, hat Leipzig genauere „Segelanweisungen“ angekündigt.
Katastrophenszenario für Lufthansa
Die Einbeziehung weiterer Nachtrandstunden wäre für die Lufthansa ein „Katastrophenszenario“, sagt Konzernchef Christoph Franz. Europas größte Fluggesellschaft muss sich bereits auf handfeste wirtschaftliche Nachteile einrichten und will noch Schlimmeres verhindern. Widersprüchlich sind bislang die Äußerungen zur Zukunft der Frachtsparte Lufthansa Cargo: Laut Finanzvorstand Stephan Gemkow steht die Frachtdrehscheibe Frankfurt nicht zur Disposition, während Cargo-Chef Karl Ulrich Garnadt vernehmlich über die Abschaffung reiner Fracht-Jets nachdenkt. Zum Sommer hat Cargo aber seinen Flugplan ab Frankfurt trotz Nachtflugverbots erst einmal ausgeweitet.
Wie gefährlich die Fluglärm-Diskussion politisch ist, hat bereits Bouffiers Innenminister Boris Rhein (CDU) erlebt, der kürzlich bei der Frankfurter OB-Wahl gegen den völlig unbekannten Sozialdemokraten Peter Feldmann unterlag. Rheins Schwenk auf eine Anti-Nachtfluglinie schien den Bürgern in den lärmgeplagten Stadtteilen offenbar nicht glaubhaft. Feldmann setzt gegen die Linie der Landes-SPD auf eine zeitliche Ausweitung des Nachtflugverbots und bringt verbindliche Lärmobergrenzen ins Spiel. Das fordern auch die vielen Demonstranten, die Montag für Montag im Flughafen-Terminal ihre Ruhe verlangen. (dpa)