Braunschweig. Der Einsatz von Sprengstoff-Kontrollhunden an deutschen Flughäfen zur Überprüfung von Luftfracht hängt derzeit in der Warteschleife. Grund sind offenbar Kompetenzstreitigkeiten zwischen verschiedenen Bundesbehörden und Ministerien über Planstellen und die Zuständigkeit für das Gesamtprojekt. So gibt es Spürhunde derzeit nur bei der dem Berliner Innenministerium unterstellten Bundespolizei und den zum Finanzministerium gehörenden Zollstellen. Sie lassen durch die Teams aus Hunden und Hundehaltern die Koffer und Gepäckstücke von Passagieren auf Drogen oder Sprengstoffinhalte kontrollieren. Auch Anbieter wie der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport AG oder der private Dienstleister Wisag verfügen über Hundestaffeln, die auf Rhein-Main und anderen Airports bedarfsweise zum Einsatz kommen.
Für die Kontrolle von Luftfracht sind die so genannten Bombenhunde bisher offiziell behördlich nicht zugelassen. Die Kompetenz für die Trainingsprogramme und die Lizensierung der Hunde- und Halterteams reklamiert das dem Verkehrsministerium unterstellte Braunschweiger Luftfahrt-Bundesamt (LBA) für sich. Dieses hat nach Informationen der VerkehrsRundschau jetzt von der Bundespolizei gefordert, dass die Planstellen der dort für die Sprengstoffhunde zuständigen Beamten an das LBA übertragen werden. Allerdings sei dieses Ansinnen von der Bundespolizei internen Behördenangaben zufolge brüsk zurückgewiesen worden. Damit verfügt das LBA derzeit nicht über das nötige Personal, um die Trainingskurse sowie die Lizensierung der Teams aus Hunden und Hundeführern durchführen und überwachen zu können.
Schriftliche und mündliche Anfragen in dieser Sache an die für Luftfahrt zuständige Braunschweiger Behörde vom vergangenen Donnerstag blieben bis zur Stunde unbeantwortet.
Spürhunde sind für die verschärften Kontrollen unverzichtbar
Gegenüber der Lufthansa Cargo hatte LBA-Präsident Jörg Mendel kürzlich verbindlich zugesagt, dass der Einsatz dieser Teams zum 29. April genehmigt würden. Ab diesem Tag greifen verschärfte Sicherheitsauflagen der Europäischen Union für den Luftfrachtversand. So gelten ab dann alle von nicht amtlich zertifizierten Versendern stammenden Sendungen als unsicher, müssen folglich vor der Verladung in ein Flugzeug von einem Reglementierten Beauftragten auf ihre Unbedenklichkeit überprüft worden sein. Reglementierte Beauftragte sind Spediteure, Fluggesellschaften oder Bodenabfertiger von Luftfracht an den Flughäfen.
Unternehmenssprecher Matthias Eberle von der Lufthansa Cargo nannte den Einsatz von Sprengstoff-Detektionshunden zur Sicherung von Luftfracht eine wichtige Option in Kombination mit Röntgenkontrollen und anderen Maßnahmen. Um Staus von Sendungen ab dem 29. April speziell auf dem Frankfurter Flughafen zu vermeiden, seien diese unverzichtbar. Er erinnerte daran, dass in Großbritannien, den Niederlanden oder Frankreich die Spürhunde längst für die Sicherheitsüberprüfung von Luftfracht zugelassen worden seien. (hs)