Berlin. Der Bundestag hat deutlich gemacht, dass die Senkung der LKW-Maut aufgrund des Wegekostengutachtens nur ein Zwischenschritt ist auf dem Weg zur stufenweisen Ausweitung der Abgabe auf alle Bundesstraßen bis 2018. In einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsverkehrsausschusses über die Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes am Montagabend haben die Sachverständigen die Rolle des LKW unterschiedlich definiert. Die Straßenverkehrsinitiative Pro Mobilität und das Deutsche Verkehrsforum (DVF) sehen den LKW als wichtigen Träger zur Finanzierung der Fernstraßen seit 2005. Dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) geht es darum, LKW-Verkehre durch eine maximale Anlastung externer Kosten zu verteuern. Am 16. Oktober soll der Bundestag über den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes entscheiden.
Branchenverbände skeptisch bei Anlastung externer Kosten
Für Pro Mobilität-Geschäftsführer Stefan Gerwens stellt sich ob des schlechten Zustands vieler Straßen die Frage, „nach der Gegenleistung für die Einrichtung der Mautgebühr“. Er warnte, eine Einbeziehung externer Kosten könne dazu führen, „dass der Charakter der Maut als Instrument der Infrastrukturfinanzierung in den Hintergrund tritt und die Lenkungsfunktion dominiert“. DVF-Geschäftsführer Thomas Hailer wies darauf hin, die Anlastung externer Kosten „bleibt in der Höhe und im Umfang strittig“. Er appellierte an die Parlamentarier, bei Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) das Instrument der Steuerfinanzierung in Erinnerung zu rufen, „bevor aus dem LKW der letzte Euro rausgepresst wird“.
BUND vermisst Mautkonzept
„Die Einnahmen der LKW-Maut sollten strikt für Sanierung und Erhalt zweckgebunden werden“, befand Werner Reh vom Bund für Umwelt und Naturschutz. Reh vermisste in dem Gesetzentwurf „Antworten auf dringende Fragen“ im Zusammenhang mit der Ausweitung der LKW-Maut auf weitere Straßenkategorien. Er forderte ein „Maut-Gesamtkonzept der Bundesregierung“. Dies sei indes „nicht mal in Ansätzen erkennbar“. Reh kritisierte mit deutlichen Worten dass der Gesetzentwurf keine Anrechnung der Lärmkosten enthält. Die Regierung solle endlich einen Termin für die Einbeziehung dieser Kosten nennen und diese noch in dieser Wahlperiode umsetzen. (jök)