Die Ampelregierung arbeitet offenbar daran, die Lkw-Maut auch auf Landstraßen und in Städten auszweiten. Darüber hatten Spiegel Online und Zeit Online zuerst berichtet. Bislang werden ausschließlich Transporte auf Autobahnen und Bundesstraßen bemautet. Demnach sollen die drei Ampelparteien SPD, FDP und Grüne an einem entsprechenden Entschließungsvertrag arbeiten. Auf Anfrage der Verkehrsrundschau sagte eine Sprecherin des FDP-geführten Bundesverkehrsministeriums, dass dieser nicht von allen drei Parteien getragen werde und verwies für weitere Informationen auf die Fraktionen SPD, FDP und Grüne. Unklar ist bislang auch, ob die Ausweitung der Lkw-Maut noch in den Mautänderungsgesetz-Entwurf eingearbeitet wird oder nicht. Auch dazu verwies die BMDV-Sprecherin auf die Fraktionen.
Baden-Württemberg will Landes-Maut umsetzen
„Offiziell ist zum Thema Mautausweitung bislang nichts seitens des BMDV kommuniziert worden“, sagt Andrea Marongiu, Geschäftsführer Verband Spedition und Logistik Baden-Württemberg. Sicher sei aber, dass CDU und Bündnis90/Die Grünen in ihrem Koalitionsvertrag der Baden-württembergischen Landesregierung in 2021 die Ausweitung der Lkw-Maut auf Landesstraßen und auf Straßen in Städten vereinbart haben – Stichwort „Landes-Maut“ – mit dem Ziel, diese innerhalb der ersten Hälfte ihrer ersten Legislaturperiode auch bundesweit umzusetzen. Am Widerstand der anderen Bundesländer sei dies indes gescheitert, weiß er. Gleichwohl wolle Baden-Württemberg, auch dies ist im Koalitionsvertrag nachzulesen, nun eine Landesmaut allein in Baden-Württemberg umsetzen; also die Maut auf Landesstraßen und in Städten ausweiten. „Diese Diskussion im Vorfeld der größten Mauterhöhung seit 2005, kommt im zur absoluten Unzeit, benachteiligt das eigene Bundesland und wird von uns heftig kritisiert“, so der Geschäftsführer.
So gesehen schließt Marongiu nicht aus, dass SPD, FDP und Grüne tatsächlich einem solchen Entschließungsvertrag arbeiten. Er vermute aber, dass die Bundesregierung nicht selbst die Mautausweitung beschließen werde; sondern die Bundesländer dazu ermächtigen werde, darüber selbst zu entscheiden. „Der schwarze Peter wird damit auf die Länder geschoben“, meint er. Auf alle Fälle seien dann zwei Szenarien denkbar: Werde der Entschließungsvertrag an das Mautänderungsgesetz gekoppelt, sei der Starttermin der CO2-Maut zum 1. Dezember 2023 zeitlich nicht mehr zu halten. Dann müsse der Termin auf den 1. Januar 2024 verschoben werden.
Was indes gegen dieses Szenario spreche, sagt Marongiu, dass der Bund mit den 500 Millionen Euro Mauteinnahmen aus dem Monat Dezember schon plane. Das für ihn wahrscheinliche Szenario ist deshalb: Es bleibt alles, wie geplant: Sprich: die nahezu Verdopplung der CO2-Maut kommt, und zwar zum 1. Dezember 2023. Gleichzeitig fülle die Bundesregierung den KsNI-Fördertopf aus den Mauteinnahmen auf, um auf diese Weise den Umstieg auf alternative Antriebslösungen zu forcieren. Sicher ist für den Verbands-Geschäftsführer auch: das Ganze wird sowohl für die Politik, vor allem aber für die Unternehmen ein Parforce-Ritt aufgrund des noch anstehenden parlamentarischen Verfahrens: vermutlich wird Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wenige Tage vor dem Maut-Start seine Unterschrift unter das Mautänderungsgesetz setzen.