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Lkw-Fahrverbot auf der Brennerautobahn am Karfreitag

12.04.2017 11:08 Uhr
Lkw-Fahrverbot auf der Brennerautobahn am Karfreitag
Auf der Brenner-Autobahn gilt Karfreitag ein ausgeweitetes Fahrverbot
© Foto: Picture Alliance/Uwe Gerig

Zusätzlich zum bereits bestehenden Verbot darf die A 22 nun auch kurzfristig zwischen 0 und 14 Uhr nicht von Lkw über 7,5 Tonnen in nördlicher Richtung von Sterzing bis zur italienisch-österreichischen Grenze befahren werden.

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Bozen. Das Regierungskommissariat für die Provinz Bozen hat für Karfreitag, 14. April, kurzfristig ein Lkw-Fahrverbot zwischen 0 und 14 Uhr für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen angesetzt. Das berichtet der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) in seinem aktuellen Newsletter. Das Verbot gilt auf der Brenner-Autobahn A 22 in nördlicher Richtung und ergänzt das an diesem Tag generell bestehende Fahrverbot in Italien von 14 bis 22 Uhr.

Die Untersagung des Durchgangsverkehrs für Lkw über 7,5 Tonnen an diesem Tag gilt ab Sterzing bis zur italienisch-österreichischen Grenze für Fahrten, bei denen das Ziel in Deutschland liegt oder durch Grenzübertritt über deutsche Strecken erreicht werden soll. Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Fahrverbots schon auf der Brenner-Autobahn in der Provinz Bozen unterwegs sind, müssen auf dem Parkgelände der SA.DO.BRE in Sterzing anhalten und das Ende des Fahrverbots abwarten.

Ausgenommen vom Fahrverbot sind Transporte mit Bestimmungsort in Österreich, Transporte durch Österreich mit Bestimmungsort außerhalb Deutschlands sowie Fahrten im Kombinierten Güterverkehr Straße/Schiene. Auch Fahrzeuge, die Schlacht- und Stechvieh, leichtverderbliche Lebensmittel oder Ladung zur Getränkeversorgung in Ausflugsgebieten transportieren, dürfen weiterfahren – genau wie Abschleppdienste und die Pannenhilfe. (sno)

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