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Lang-Lkw: NRW prüft Streckenvorschläge

16.02.2017 16:17 Uhr
Lang-Lkw: NRW prüft Streckenvorschläge
Firmen können in NRW Strecken für das sogenannte Positivnetz für Lang-Lkw vorschlagen
© Foto: Marijan Murat/Picture Alliance

Nordrhein-Westfalen ebnet den Weg für Lang-Lkw-Typen mit einer maximalen Länge von 25,25 Meter. Firmen können Strecken für das Positivnetz vorschlagen.

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Düsseldorf. Der Verkehrsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat einen Entschließungsantrag zum künftigen Einsatz von Lang-Lkw mit einer Länge von bis zu 25,25 Meter auch in Nordrhein-Westfalen (NRW) angenommen. Das berichten der Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen (VVWL) und der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN).

Bislang erlaubt NRW im Rahmen des seit 31. Dezember 2016 laufenden streckenbezogenen Dauerbetriebs von Lang-Lkw auf seinem Gebiet lediglich den landesweiten Einsatz des Lang-Lkw vom Typ 1 verlängerter Sattelauflieger mit einer Gesamtlänge von 17,80 Meter. Mit seiner Entscheidung hat der Landtag NRW nun auch den Weg für die Lang-Lkw-Typen des modularen Konzepts mit einer maximalen Länge von 25,25 Meter freigemacht.

Streckenvorschläge von Firmen

Nach Angaben der Verbände hat der NRW-Landtag beschlossen, zu prüfen, welche Strecken für den Einsatz von Lang-Lkw infrage kommen, ohne dass dadurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, die Stauanfälligkeit erhöht oder die Infrastruktur übermäßig belastet wird.. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen bezüglich des Einsatzes von Lang-Lkw keine Wettbewerbsnachteile gegenüber Mitbewerbern aus anderen Bundesländern entstehen.

Auf der Grundlage eines entsprechenden Kabinettbeschlusses und der Entschließung des Landtags werden im Auftrag des NRW-Verkehrsministeriums jetzt Streckenvorschläge von Firmen auf ihre Eignung für das sogenannte Positivnetz geprüft. Geeignete Strecken werden dem Bundesverkehrsministerium für die Aufnahme in die Positivliste gemeldet. Unternehmen, die den Einsatz von Lang-Lkw in bzw. durch NRW planen, sollten sich mit ihren Streckenwünschen kurzfristig an das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW wenden.

Verband begrüßt Entscheidung

Rechtskräftig sollen die gemeldeten Strecken dann mit Inkrafttreten der nächsten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV) werden. Darin werden aller Voraussicht nach auch erstmals Strecken aus den Bundesländern Rheinland-Pfalz und dem Saarland aufgenommen. Über den Zeithorizont für das geplante Inkrafttreten dieser Änderungsverordnung liegen noch keine Informationen vor.

Der GVN begrüßt den Beschluss des NRW-Landtags in Hinblick auf den Einsatz von Lang-Lkw. (jt)

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