Rotenburg. Das neue Mindestlohngesetz (MiLoG) sorgte auch auf der Mitgliederversammlung des Fachverbandes Güterkraftverkehr und Logistik Hessen am Samstag in Rotenburg für kontroverse Debatte. Kritisiert wurden der hohe Verwaltungsaufwand und auch einige Kontrollen durch den Zoll. So schilderte der auf der Tagung wiedergewählte Vorsitzende des Vorstands, Claus O. Herzig, einen Fall, wonach der Zoll mit mehreren Mannschaftswagen, bewaffnet und mit schusssicheren Westen ausgerüstet eine Kontrolle bei einer Spedition durchgeführt habe. Er kritisierte dieses Vorgehen als völlig unverhältnismäßig und überzogen.
Die Mitglieder des Verbandes verabschiedeten bei nur einer Gegenstimme auf der Tagung eine Resolution mit dem Titel „Chancen des Mindestlohngesetzes nicht im bürokratischen Dschungel verspielen“. Darin heißt es, dass „das hessische Transportlogistikgewerbe mit der Einführung des Mindestlohns die Chance verbindet, Dumpingwettbewerb in den grenzüberschreitenden und nationalen Verkehrsmärkten wirksam einzudämmen.“ Es sei nicht länger hinnehmbar, dass in Deutschland Fuhrparkflotten aus MOE-Ländern dauerhaft in Häfen, an Logistikstandorten und in Kombiterminals mit Personal zu niedrigen Lohn- und Sozialkosten-standards stationiert werde. In der Regel kehren würden die von Deutschland aus disponierten Fahrzeuge nicht in ihre Entsendeländer zurückkehren. Das Fahrpersonal müsse dann für mehrere Monate im Fahrerhaus leben und seine wöchentlichen Ruhezeiten auf Rasthöfen und öffentlichen Parkplätzen verbringen.
„Um diese Missstände zu beseitigen und Sozialdumping in den Verkehrsmärkten an der Wurzel zu packen, ist es nach Ansicht des hessischen Verkehrsgewerbes dringlich und unabdingbar, dieses Fahrpersonal den deutschen Mindestlohnbestimmungen ohne Wenn und Aber zu unterwerfen.“, heißt es in der Resolution.
Kritik am MiLoG
Doch das derzeitige Gesetz sei nicht geeignet, diese Ziele zu erreichen, weshalb der Verband sieben Verbesserungsmaßnahmen fordert. Unter anderem befürwortet er ein elektronisches Kontroll- und Meldesystem, das den Einsatz gebietsfremder Fahrzeuge und Fahrer wirksam den Mindestlohnbestimmungen unterwirft.
Bürgenhaftung nicht praxisgerecht
Eine weitere Forderung bezieht sich auf die Bürgenhaftung. Diese müsse praxisgerecht umgestaltet werden. „Unternehmen dürfen in einer sachgerechten Umsetzung des Mindestlohns jeweils nur für die unmittelbar von ihnen beauftragten Unternehmen haftbar gemacht werden. Die Ausweitung auf weitere Dienstleister in einer Logistikkette ist nicht sachgerecht“, heißt es in der Resolution wörtlich.
Zudem wird die Bußgeldhöhe im Zusammenhang mit dem Mindestlohn und der Transportkettenhaftung „als unverhältnismäßig“ zurückgewiesen. In der Resolution wird auf eine Stellungnahme der EU-Kommission verwiesen, die die Ansicht vertrete, dass Bußgeldtatbestände bei Verstößen gegen Mindestlohnbestimmungen unverhältnismäßig im Vergleich zu anderen bußgeldrelevanten Tatbeständen sind.
Neuer Vorstand gewählt
Die Mitglieder wählten auf der Tagung auch für drei Jahre den Vorstand ihres Verbandes. Dabei wurden alle Vorstände im Amt bestätigt: Claus O. Herzig bleibt Vorstandsvorsitzender, seine beiden Stellvertreter sind wie bislang Eugen Jung und Axel Keiper. Das Gremium vervollständigen Gerald Diegel und Manfred Hoefs. (cd)