Wer an einer Ampel auf seinen Vordermann auffährt, weil dieser bei Grün erst anfährt, dann aber wieder bremst, muss den Schaden nicht in jedem Fall tragen. Sollte der Vordermann die Situation falsch eingeschätzt und ohne erkennbare Ursache abgebremst haben und der Unfall durch das verkehrswidrige Manöver unvermeidbar war, trägt er die Schuld am Unfall. (Mathias Poppen) OLG Frankfurt am Main Urteil vom 2. März 2006 AZ: 3 U 220/05
Kurz und bündig: Das Verkehrsrechtsurteil
Bei Grün ausgebremst: Unvermeidbares Auffahren an der Ampel