Hamburg. Der Versicherer Kravag informiert anlässlich der akuten Zahlungsprobleme von Hanjin Shipping in einem Newsletter an seine Kunden darüber, inwiefern davon betroffene Spediteure bei Folgeschäden versichert sind und was sie nun tun können. Die R+V-Tochter versichert nicht bloß Fahrzeugflotten, sondern auch Warentransporte beziehungsweise leistet Ersatz bei Schäden an beförderten Gütern sowie bei deren Verspätung und Verlust.
Generell gilt laut Kravag aktuell: Spediteure müssen berechtigte Frachtforderungen der finanziell angeschlagenen südkoreanischen Reederei erfüllen, um die Herausgabe der Güter zu ermöglichen. Die drohende Insolvenz entbinde die Geschäftspartner von Hanjin Shipping nicht von ihren vertraglichen Verpflichtungen und entlasse diese auch nicht aus ihrer Haftung. Entsprechendes gelte für Werklohnforderungen von Terminal- und Umschlagsbetrieben – auch dann, wenn diese nicht von Hanjin Shipping beauftragt worden sind.
Andererseits seien Spediteure gegenüber ihren Auftraggebern verpflichtet, alles zu unternehmen, damit die Güter vertrags- und fristgemäß ausgeliefert werden können. Der Versicherer rät daher, umgehend entsprechende Maßnahmen zu veranlassen – zum Beispiel die Zahlungen von Extra-Gebühren oder Freistellungserklärungen (gegebenenfalls unter Vorbehalt).
Kravag weist weiterhin darauf hin, dass Fixkosten- oder Sammelladungsspediteure gemäß wie Verfrachter für Verluste oder Beschädigungen von Gütern haften. Sie haften unter anderem nur dann nicht, wenn sie nachweisen können, dass ihnen bei der Auswahl von Hanjin Shipping kein Auswahlverschulden unterlaufen ist. Ob solche Haftungsansprüche im Rahmen der Kravag-Logistic-Police (KLP) oder Speditions- und Logistik-Police (SLP) versichert seien, bedürfe der Einzelfallprüfung. Bei Zwangsvollstreckungen würden beide Policen greifen, wenn ein Schiffsarrest auf ein Verschulden des Spediteurs oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
Reine Sofa-Spediteure haften grundsätzlich nach Angaben des Versicherers nur für die sorgfältige Auswahl ihrer Subunternehmer. Kravag geht davon aus, dass letztere kein Auswahlverschulden trifft, wenn sie Hanjin Shipping beauftragt haben und jetzt nicht an die Container auf deren Frachtschiffen kommen. Diese genießen einen Versicherungsschutz in Form der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Zusatzkosten, die Spediteuren durch das Stellen von Sicherheiten oder das Umbuchen auf eine andere Reederei entstehen, sind nicht durch die Kravag-Verkehrshaftungsversicherung gedeckt und müssen selbst getragen werden. (ag)