Brüssel. In Deutschland werden die EU-Vorgaben zur Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßengüterverkehr alles in allem gut kontrolliert. Das zeigen die Zahlen des 30. Berichts „über die Umsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr“, den die EU-Kommission jetzt vorgelegt hat. Der Bericht beruht auf Zahlen und Daten, die die Mitgliedstaaten für die Jahre 2017 und 2018 an die EU-Kommission übermittelt hatten.
Deutschland befindet sich demnach unter der Gruppe der Mitgliedstaaten, die am intensivsten kontrollieren. Die EU schreibt vor, dass rein rechnerisch mindestens 3 Prozent der Arbeitstage von Lkw-Fahrern in jedem EU-Staat überprüft werden müssen. Deutschland übertrifft diesen Wert mit 9,2 Prozent deutlich. Noch höhere Werte erreichen Österreich (10,1%), Lettland (9,9%), Bulgarien (9,6%), Frankreich (9,4%), sowie Portugal und Rumänien (jeweils 9,3%).
Sechs EU-Mitgliedstaaten erreichen den geforderten Wert von 3 Prozent nicht. Dabei handelt es sich um Dänemark (2,9%), die Niederlande (1,5%), Finnland (1,4%), Irland (0,8%), Griechenland (0,7%) und Litauen (0,2%). Der europäische Durchschnittswert liegt bei 5,4 Prozent.
Bei den Kontrollen auf Betriebsgeländen ist noch Luft nach oben
Deutschland gehört allerdings auch zu den Ländern, die am wenigsten auf den Betriebsgeländen kontrollieren und das EU-Ziel in diesem Bereich weit verfehlen. Laut EU-Vorgaben sollen 50 Prozent der kontrollierten Arbeitstage auf Betriebsgeländen überprüft werden. Deutschland erreicht hier lediglich 15 Prozent. Nur Litauen, wo es laut EU-Bericht überhaupt keine Kontrollen auf Betriebsgelände gegeben hat, hat in dieser Hinsicht schlechtere Werte.
Aber auch der EU-Durchschnitt mit 73 Prozent Straßenkontrollen und 27 Prozent Kontrollen auf Betriebsgeländen hinkt den EU-Vorgaben hinterher. Dennoch freut sich die EU-Kommission um verbesserte Werte im Vergleich zu 2015/16. Denn „in der Tat ist die Aufdeckungsrate bei Kontrollen auf dem Betriebsgelände weiterhin doppelt so hoch wie die Aufdeckungsrate bei Straßenkontrollen, was zeigt, dass Kontrollen auf dem Betriebsgelände effizienter sind als Straßenkontrollen“, wie die EU-Kommission schreibt.
Die Verstöße gegen geltende Sozialvorschriftenim Straßengüterverkehr, die bei den Kontrollen 2016/17 am häufigsten festgestellt wurden, waren fehlerhafte Aufzeichnung der Lenkzeiten (27%), Nichtbeachtung der vorgeschriebenen Ruhezeiten (23%) und Pausen (17%). Einzelwerte für jeden EU-Mitlgiedstaat liefert der Bericht nicht. (kw)