München. Mit einer ganzen Reihe von Lösungsvorschlägen wollen die Berater des Bundesverkehrsministeriums die heutigen LKW-Warteschlangen an Deutschlands Lagerrampen vergessen machen. Insbesondere neue rechtliche und vertragliche Klauseln sollen helfen, dass Handel, Lieferanten und Spediteure besser als bisher miteinander an ganzheitlichen Lösungen arbeiten. Denn momentan optimiert jeweils der Marktmächtigste seine Prozesse, ohne auf die anderen Marktteilnehmer zu schauen. Die kürzlich vorgestellten Lösungen führen im Einzelfall auch heute schon zum Erfolg, aber als zwingende Vorgabe für alle Branchen eignen sie sich nicht. Das zeigen schon jetzt die sehr unterschiedlichen Reaktionen der jeweiligen Verbände (siehe VR 28/2012, Seite 26 und Online-Nachricht vom 12. Juni 2012).
Neben der erfolgten Detailanalyse sollte die Ministeriums-Studie deshalb Leitplanken zur Lösung des Rampenproblems liefern. Die Unternehmen benötigen Orientierungspunkte, um ihr eigenes Handeln bewerten zu können. Dazu gehört erstens: Ein klarer Verhaltenskodex, welche Mindesteinrichtungen ein LKW-Fahrer beim Verlader vorfinden sollte. Dies beginnt bei Toiletten und geht über die Cafeteria-Mitbenutzung bis hin zu klaren Informationen, wann er an der Reihe ist. Jeder Logistikleiter kann anhand der Leitlinien seiner Geschäftsführung zeigen, ob sich das Unternehmen dies- oder jenseits des Mindeststandards bewegt und ob Handlungsbedarf besteht. Eine ähnliche Wirkung hätte eine branchenspezifische Empfehlung, wie lange Wartezeit und Abladung eines LKW normalerweise maximal dauern dürfen. Auch dies sind Orientierungspunkte, um das Leistungsniveau des Wareneingangs festzustellen. Und hilfreich für die Planung von Lagerneubauten wären Empfehlungen für die Dimensionierung von Wareneingangsbereichen.
Wenn sich Verlader- und Spediteursverbände am Ende der Diskussion zumindest auf diese drei Leitplanken einigen könnten, wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung getan. (ak)