Frankfurt/Main. Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) hat eine Empfehlung für das Verhalten an Laderampen herausgegeben. Die Empfehlungen basieren auf einer Zusammenarbeit mit Vertretern des Handels. Jedoch hätten diese kein Mandat für die Ausarbeitung eines gemeinsamen Handelskodex erhalten, so dass der Verband die Ergebnisse nun einseitig zur Verfügung stellt, hieß es heute in einer BGL-Presseerklärung.
Als Hintergrund der „Verhaltensempfehlung für einen fairen Umgang der Beteiligten an Be- und Entladestellen (Handelsrampen)" nennt der Verband die „unhaltbaren Zustände" in diesem Bereich.
Für klare Vereinbarungen sorgen
Eine Empfehlungen aus den Arbeitskreisen sei gewesen, Vereinbarungen zum Abfertigungsvorgang beim Warenempfänger bereits in den Vertragsverhandlungen mit dem Auftraggeber, also meist dem Warenversender oder dem Spediteur, zu regeln. Das gelte auch für die Mitarbeit des Fahrers beim Entladen und die Vergütung von Standzeiten. Die Publikation empfiehlt, in jedem Fall für eine vertragliche Vereinbarung in der Transportkette zu sorgen, um den bislang quasi rechtsfreien Raum an der Rampe zu regeln.
Der BGL sieht die Empfehlungen außerdem als potenzielles Diskussionspapier für Vereinbarungen mit den Verladeunternehmen. Der Verband mahnt außerdem angemessenere Formen im Umgang zwischen Fahrer und Rampenpersonal an. Die Arbeitsstättenverordnung verlange sozialverträgliche Aufenthaltsmöglichkeiten und den ungehinderten Zugang zu sanitären Einrichtungen für die Fahrer – dies muss aus Sich des BGL auch gewährleistet sein.
Für weitere Schritte bei der Verbesserung der Rampensituation sieht der BGL allerdings das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Zug, das er angesichts einer „ohne-mich-Haltung" der Auftraggeber als Moderator sieht.
Die Verhaltensempfehlungen sind unter www.bgl-ev.de im Internet abrufbar. (nck)