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Kombiverkehr sieht das Wachstum im KV gefährdet

12.02.2019 12:05 Uhr
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Kombiverkehr plädiert dafür, dass bei internationalen KV-Transporten im Vor- und Nachlauf auch gebietsfremde Frachtführer ohne eine Kabotageregelung zum Einsatz kommen
© Foto: Kombiverkehr

Kombiverkehr äußert sich kritisch zum aktuellen Stand der Novellierung der KV-Richtlinie der EU. Kommt die Novelle wie vom Europäischen Rat beschlossen, sei das Erfolgsmodell KV „stark gefährdet“.

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Frankfurt/Main. Kombiverkehr schlägt Alarm. Wenn die vom Europäischen Rat am 4. Dezember 2018 beschlossene Position zur Novellierung der Richtlinie zum Kombinierten Verkehr (KV) 92/106/EWG umgesetzt werde, sei das Erfolgsmodell KV und eine weitere Zunahme des KV-Volumens „stark gefährdet“, heißt es in einem Positionspapier des Operateurs.

Kombiverkehr stellt in dem Papier zwar klar, dass man nicht befürchte, die Bundesregierung werde ihre Unterstützung für den KV aufgeben. „Wir sind aber besorgt, dass andere Mitgliedsstaaten die dann eingeräumte Möglichkeit, nationale Sonderregelungen zu erlassen, aus KV-fremden Erwägungen heraus nutzen werden“, heißt es in dem Papier. Es geht vor allem um zwei Punkte in der Rats-Position, die das Unternehmen kritisch sieht.

Keine Kabotageregelung im Vor- und Nachlauf von internationalen KV-Transporten

Die eine Änderung betrifft die Vor- und Nachläufe im KV. Die sollen künftig so wie Kabotagetransporte behandelt werden. Es könnten dann also nur unter sehr erschwerten Rahmenbedingungen ausländische Frachtführer im Vor- und Nachlauf eingesetzt werden.

„Der KV würde dadurch gegenüber grenzüberschreitenden Straßengüterverkehren benachteiligt“, heißt es in dem Brief. Denn während internationale Transporte per Lkw ohne quantitative Beschränkung von jedem EU-Unternehmen durchgeführt werden könnten, würde die neue Position eine Einschränkung für gebietsfremde Unternehmen bedeuten. „Über Jahre aufgebaute effiziente Logistikkonzepte werden gestört“, so die Befürchtung von Kombiverkehr.

In den letzten 20 Jahren hätten sich die Frachtraten von nationalem und internationalem Straßentransport auseinander bewegt. Das Preisniveau internationaler Verkehre sei meist niedriger, vor allem wegen der Dominanz kostengünstiger, mittel- und osteuropäischer Unternehmer. Damit der KV mit deren Kostenniveau konkurrieren kann, werden für Vor- und Nachläufe auch häufig Unternehmer aus diesen Ländern eingesetzt. „Wenn dies eingeschränkt wird, steigen die Kosten für viele intermodale Transportketten so stark, dass sie nicht mehr marktfähig sind“, heißt es in dem Brief. Daher plädiert der Operateur dafür, die derzeit gültige Regelung unverändert beizubehalten.

Einheitliche Regelung zur Auswahl der Terminals in allen EU-Staaten gefordert

Der zweite Kritikpunkt betrifft die Regelung zur Auswahl von Terminals im KV Schiene-Straße. EU-Kommission und Parlament schlagen vor, dass das geographisch nächstgelegene Terminal genutzt werden darf, wenn innerhalb des allgemein gültigen Limits von 150 Kilometer Luftlinie für den Vor- und Nachlauf auf der Straße kein geeignetes Terminal besteht. Laut Ratsbeschluss soll künftig jeder Mitgliedsstaat eigene Richtlinien darüber erlassen, welches Terminal als geeignet anzusehen ist. Kombiverkehr befürchtet, dass es dann europaweit einen Flickenteppich an Regelungen gibt. Dann müssen sich zum einen die Spediteure und Operateure von Land zu Land mit unterschiedlichen Regelungen befassen. Zum anderen sei zu befürchten, dass einige Länder die Möglichkeit nutzen und eher restriktive Bedingungen erlassen zum Schutz ihres heimischen Transportgewerbes, aber zum Nachteil des KV. Deshalb befürwortet Kombiverkehr eine einheitliche, für alle Mitgliedsstaaten gültige Regelung, wann Terminals als geeignet anzusehen sind.

Endgültige Entscheidung könnte am 20. Februar fallen

In der EU tagt am 20. Februar eine Arbeitsgruppe, die sich mit der neuen Regelung befasst. Dort könnte dann eine endgültige Entscheidung fallen. Falls nicht, bliebe die bestehende Richtlinie zunächst weiter gültig. (cd)

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