Kleinere nicht betroffen

Nur wenige Logistikanlagen fallen künftig unter das IT-Sicherheitsgesetz. Wegen Einwänden der Verbände hat die Bundesregierung die Schwellenwerte geändert.
Nur wenige Logistikanlagen fallen künftig unter das IT-Sicherheitsgesetz. Wegen Einwänden der Verbände hat die Bundesregierung die Schwellenwerte geändert.