Duisburg. Die frühzeitige Verbesserung der Brückendurchfahrtshöhen für einen zweilagigen Containerverkehr im westdeutschen Kanalgebiet wird im nächsten Bundesverkehrswegeplan keine Berücksichtigung finden. Dies ist das Ergebnis einer Vorbewertung („Quick-Scan“), die das Bundesverkehrsministerium unter Beteiligung eines Fachgutachters durchgeführt hat, berichtet der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB). Der Verband wertet dieses Untersuchungsergebnis als Rückschlag für die Bemühungen in Nordrhein-Westfalen, so schnell wie möglich noch mehr Güter auf das Wasser zu verlagern.
Die Untersuchung bezieht sich auf die Relationen Duisburg-Dortmund, Wesel-Minden-Hannover, Wesel-Hamm, Wesel-Dortmund sowie Abschnitte des Rhein-Herne-Kanals, Wesel-Datteln-Kanals, Dortmund-Ems-Kanals und des Datteln-Hamm-Kanals. Diese Wasserstraßen hatte der BDB – gemeinsam mit einer Anzahl weiterer Ausbaumaßnahmen an Flüssen und Kanälen im Bundesgebiet – als Projektvorschläge beim Bundesverkehrsministerium eingereicht.
Bei keinem der Kanalprojekte konnte das erforderliche Nutzen-Kosten-Verhältnis ermittelt werden, das eine volkswirtschaftliche Rentabilität erkennen lässt, heißt es in einem Schreiben des Ministeriums an den BDB. „Die Möglichkeit, bei detaillierter Bewertung die Rentabilitätsschwelle doch noch zu erreichen, ist bei diesen Vorhaben ausgeschlossen. Sie werden aus dem weiteren Bewertungs- und Priorisierungsprozess des BVWP 2015 ausgeschieden“, teilt das Ministerium mit. Damit wird zunächst allein einer vorgezogenen Brückenanhebung eine Absage erteilt. Offen bleibt, ob bei der Vielzahl der baufälligen Brücken im Kanalgebiet, die demnächst sowieso saniert oder. erneuert werden müssen, dann die notwendige Anhebung gleich mit umgesetzt wird.
Gründe für das extrem schlechte Abschneiden der untersuchten Projekte nennt das Ministerium nicht. „Wir wissen nicht, welche Annahmen der Gutachter und das Bundesverkehrsministerium für ihre Bewertung zu Grunde gelegt haben. Das Ergebnis überrascht und enttäuscht uns außerordentlich“, sagt BDB-Präsident Martin Staats. Ein wenigstens zweilagiger Containerverkehr muss im Kanalgebiet gegeben sein, um einen kosteneffizienten Containertransport per Binnenschiff zu ermöglichen. (sno)