Brüssel. Die EU-Kommission will die Unterstützung des Flugbetriebs durch öffentliche Gelder verbieten. 2024 sollen nur noch in Ausnahmefällen Fluggesellschaften vor allem an Flughäfen mit jährlich weniger als drei Millionen Passagieren Steuergelder erhalten dürfen, wenn sie eine neue Flugverbindung starten. Die Förderung soll auf maximal 24 Monate begrenzt sein und höchstens 50 Prozent der Kosten abdecken.
Ebenfalls eingeschränkt werden soll die öffentliche Finanzierung von Flughafen-Infrastruktur. Vorrang soll privaten Investitionen gegeben werden. Bleiben diese aus und erfordert die geographische Lage einer Region, ihre mangelnde Verkehrsanbindung oder ihre wirtschaftlichen Interessen den Bau oder Ausbau eines Flughafens, sollen öffentliche Fördergelder erlaubt werden.
Flughäfen haben zehn Jahre Zeit
Zu diesen Vorschlägen hat die EU-Kommission eine öffentliche Befragung gestartet. Die Antworten sollen Einfluss haben auf neue Leitlinien, die die EU-Behörde Anfang 2014 verabschieden will. Den Flughäfen soll danach zehn Jahre Zeit gegeben, ihre heute bestehenden Subventionen für Fluggesellschaften abzubauen und den neuen Leitlinien anzupassen.
„Wenn wir heute schon die bestehenden Regeln anwenden würden, dürfte es eigentlich gar keine öffentlichen Gelder zur Unterstützung des Flugbetriebs geben“, sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia heute in Brüssel. Die neuen Leitlinien seien ein Appell an die Mitgliedsstaaten, die gültigen Vorschriften zu beachten und die gängige Praxis an die neuen Leitlinien anzupassen. Zurzeit prüft die EU-Kommission 61 Fälle von Beihilfen im Flugverkehrssektor.
Ende des Subventionswettlaufs
Brüssel will den Subventionswettlauf zwischen Regionalflughäfen stoppen, von dem derzeit vor allem Billigflieger wie Ryanair an kleinen Standorten profitieren. Die Lufthansa, die in Konkurrenz zu Billigfliegern steht, sowie das Bundesverkehrsministerium begrüßten den Vorschlag.
Betroffen wären alle Regionalflughäfen mit weniger als fünf Millionen Passagieren pro Jahr. In Deutschland verzeichnet der Flughafenverband ADV knapp 30 solcher Flughäfen - darunter Frankfurt-Hahn, Dortmund, Dresden, Friedrichshafen, Saarbrücken oder Zweibrücken. Weitere 50 kleinere Flugplätze listet die Interessengemeinschaft der regionalen Flugplätze (IDRF) auf. Hier sind beispielsweise Flughäfen wie Allgäu (Memmingen), Emden oder Westerland/Sylt Mitglied.
Die EU-Kommission nennt in ihrem Papier weder Länder noch Namen von Flughäfen. Zu Auswirkungen auf deutsche Standorte oder Airlines wollte sie sich nicht äußern. Die obersten Wettbewerbshüter der EU hatten aber immer wieder Beihilfen für deutsche Airports unter die Lupe genommen, darunter zuletzt auch Frankfurt/Hahn und die Flughäfen Saarbrücken, Zweibrücken und Lübeck-Blankensee. (kw)