's Hertogenbosch. Ein Berufungsgericht im niederländischen s'Hertogenbosch hat den niederländischen Logistikdienstleister Van den Bosch aus Erp von der Verpflichtung freigesprochen, seinen ungarischen Lkw-Fahrern niederländische Löhne zu zahlen. Die Fahrer seien bei einer ungarischen Firma beschäftigt und würden deshalb unter die ungarischen Lohnvorschriften fallen, heißt es als Begründung. In erster Instanz war Van den Bosch noch dazu verurteilt worden, den ungarischen Fahrern niederländische Löhne zu zahlen.
Die Berufungsrichter sahen es als erwiesen, dass es keine Ungereimtheiten bei der Beschäftigung der ungarischen Fahrer für ihre Fahrten in den Niederlanden gebe. Sie seien bei tatsächlich existierenden ungarischen Firmen und nicht bei Briefkastenfirmen angestellt. Wenn bei Fahrten für Van den Bosch ein Teil der Fahrten dann auch in den Niederlanden stattfinden, sei das normal. Die dabei in den Niederlanden verbrachte Zeit reiche nicht aus, um die niederländischen Arbeitsregeln - und damit auch die niederländischen Löhne - auf die ungarischen Fahrer anzuwenden.
Keine Anwendung der EU-Entsenderichtlinie
Damit entschieden die Richter auch, dass die EU-Entsenderichtlinie nicht zur Anwendung kommen könne. Die sieht vor, dass ausländische Arbeitnehmer, wenn sie zum Arbeiten in ein anderes EU-Land geschickt werden, nach ortsüblichen Bedingungen arbeiten und entlohnt werden müssen. Die Richter hatten ihr Urteil laut niederländischen Medien mehrmals hinausgezögert.
„Über die Anwendbarkeit der Entsenderichtlinie im internationalen Transport wird seit Jahren gestritten”, sagte Rico Daandels, Geschäftsführer von Van den Bosch, nach der Urteilsverkündung. Die Tatsache, dass die Richter ihre Urteilsverkündung immer wieder verschoben hätten, unterstreiche die Komplexität der Angelegenheit. „Das Urteil gibt uns als internationalem Transportunternehmen jetzt Sicherheit und damit auch der gesamten Branche”, sagte Daandels.
Die Gewerkschaft FNV, die gegen Van den Bosch geklagt und Anfang des Jahres den ersten Prozess gewonnen hatte, zeigt sich enttäuscht. „Das ist ein schlechtes Urteil”, sagte FNV-Sprecher Edwin Atema gegenüber dem niederländischen Rundfunkanstalt NOS. Die Gewerkschaft wolle das Urteil jetzt genau prüfen und dann überlegen, ob sie in Berufung gehen werde. (kw)