-- Anzeige --

Keine niederländischen Löhne für ungarische Lkw-Fahrer

23.05.2017 13:43 Uhr
Keine niederländischen Löhne für ungarische Lkw-Fahrer
Ein niederländisches Berufungsgericht hat entschieden: Die ungarischen Fahrer von Van den Bosch fallen unter die ungarischen Lohnvorschriften
© Foto: Picture Alliance/McPhoto

Der niederländische Logistikdienstleister Van den Bosch ist vom Vorwurf des Sozialdumpings freigesprochen worden.

-- Anzeige --

's Hertogenbosch. Ein Berufungsgericht im niederländischen s'Hertogenbosch hat den niederländischen Logistikdienstleister Van den Bosch aus Erp von der Verpflichtung freigesprochen, seinen ungarischen Lkw-Fahrern niederländische Löhne zu zahlen. Die Fahrer seien bei einer ungarischen Firma beschäftigt und würden deshalb unter die ungarischen Lohnvorschriften fallen, heißt es als Begründung. In erster Instanz war Van den Bosch noch dazu verurteilt worden, den ungarischen Fahrern niederländische Löhne zu zahlen.

Die Berufungsrichter sahen es als erwiesen, dass es keine Ungereimtheiten bei der Beschäftigung der ungarischen Fahrer für ihre Fahrten in den Niederlanden gebe. Sie seien bei tatsächlich existierenden ungarischen Firmen und nicht bei Briefkastenfirmen angestellt. Wenn bei Fahrten für Van den Bosch ein Teil der Fahrten dann auch in den Niederlanden stattfinden, sei das normal. Die dabei in den Niederlanden verbrachte Zeit reiche nicht aus, um die niederländischen Arbeitsregeln - und damit auch die niederländischen Löhne - auf die ungarischen Fahrer anzuwenden.

Keine Anwendung der EU-Entsenderichtlinie

Damit entschieden die Richter auch, dass die EU-Entsenderichtlinie nicht zur Anwendung kommen könne. Die sieht vor, dass ausländische Arbeitnehmer, wenn sie zum Arbeiten in ein anderes EU-Land geschickt werden, nach ortsüblichen Bedingungen arbeiten und entlohnt werden müssen. Die Richter hatten ihr Urteil laut niederländischen Medien mehrmals hinausgezögert.

„Über die Anwendbarkeit der Entsenderichtlinie im internationalen Transport wird seit Jahren gestritten”, sagte Rico Daandels, Geschäftsführer von Van den Bosch, nach der Urteilsverkündung. Die Tatsache, dass die Richter ihre Urteilsverkündung immer wieder verschoben hätten, unterstreiche die Komplexität der Angelegenheit. „Das Urteil gibt uns als internationalem Transportunternehmen jetzt Sicherheit und damit auch der gesamten Branche”, sagte Daandels.

Die Gewerkschaft FNV, die gegen Van den Bosch geklagt und Anfang des Jahres den ersten Prozess gewonnen hatte, zeigt sich enttäuscht. „Das ist ein schlechtes Urteil”, sagte FNV-Sprecher Edwin Atema gegenüber dem niederländischen Rundfunkanstalt NOS. Die Gewerkschaft wolle das Urteil jetzt genau prüfen und dann überlegen, ob sie in Berufung gehen werde. (kw)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Niederlande

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.