Bremen. Nach dem Scheitern einer außergerichtlichen Einigung im Streit um die Weservertiefung muss nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 11. Juli über die Klage des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) entscheiden. „Der Fall ist so kompliziert, dass schon aus zeitlichen Gründen keine außergerichtliche Einigung mehr bis zum 11. Juli möglich ist“, sagte der Geschäftsführer des Bremer BUND, Martin Rode, dem „Delmenhorster Kreisblatt“.
Der Flussabschnitt zwischen Bremerhaven und Bremen soll auf rund 65 Kilometern Länge ausgebaggert werden, Schifffahrtsverwaltung und Wirtschaftsverbände wollen so die Konkurrenzfähigkeit der Häfen in beiden Städten erhalten. Die Umweltorganisation sieht zahlreiche Verstöße gegen Naturschutzrecht und bezweifelt die wirtschaftliche Notwendigkeit des Vorhabens. Neben der Klage des Umweltverbandes sind weitere anhängig.
Bei der mündlichen Verhandlung hatten die Richter bereits Fehler bei der Planung bemängelt. Sie hatten den Streitparteien aber auch nahe gelegt, sich zu vergleichen. (dpa)