Deutsche Unternehmen sollen für den Ausstoß von Kohlendioxid nicht doppelt belastet werden. Eine entsprechende Verordnung hat der Bundestag am Donnerstagabend, 26. Januar, beschlossen. Danach werden Unternehmen vom nationalen CO2-Preis befreit, wenn sie für den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen bereits Verschmutzungszertifikate über den europäischen Emissionshandel erworben haben. Der CO2-Preis auf die fossilen Energieträger Öl und Gas war vor zwei Jahren in Deutschland eingeführt worden, um den Umstieg auf regenerative Energiequellen zu fördern. (tb/dpa)
Keine Doppelbesteuerung von CO2-Emissionen
Unternehmen, die bereits Zertifikate über den europäischen Emissionshandel erworben haben, sollen nicht zusätzlich durch einen nationalen CO2-Preis belastet werden.