Salzburg. In einem Verfahren vor dem Salzburger Arbeitsgericht stimmte der Transportunternehmer Karl Augustin jetzt einem Vergleich zu. Danach erhält ein früher für das Unternehmen tätiger Fahrer 20.000 Euro. Außerdem übernimmt Augustin die Anwaltskosten in Höhe von 6.000 Euro. Damit sind alle Forderungen des Klägers erfüllt. Ungeklärt bleibt durch diesen Vergleich die Frage, ob es zulässig ist, "stille Gesellschafter" als Fahrer zu beschäftigen. Bei dem von Augustin praktizierten Modell mussten die Lenker einen Lkw finanzieren, waren aber nur für dieses Unternehmen tätig. Nach Ansicht der Arbeiterkammer wurden dadurch sozialrechtliche Bestimmungen umgangen. Außerdem erzielten die Fahrer nur einen sehr geringen Netto-Stundenlohn. Klarheit über die Rechtslage werden möglicherweise in Deutschland ausstehende Gerichtsverfahren bringen. Die Arbeiterkammer kündigte außerdem weitere Klagen in Österreich gegen den Salzburger Transportunternehmer an. (vr/rv)
Karl Augustin: Vergleich
Klärung der Rechtslage von deutschen Gerichten erwartet