Rom. Das italienische Verfassungsgericht muss sich mit den Mindesttarifen für den Straßentransport befassen. Ein Gericht in Lucca (Toskana) hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit erhoben, weil die Einführung der Mindesttarife gegen den freien Wettbewerb (Artikel 41 der Verfassung) verstoße. Außerdem werde das Prinzip der freien Unternehmerschaft dem der Verkehrssicherheit untergeordnet. Der Mindesttarif war im Jahr 2008 aus Gründen der Verkehrssicherheit eingeführt worden. Und drittens würden, so das Gericht in Lucca, italienische Unternehmen gegenüber ausländischen benachteiligt, weil die Mindesttarife für diese nicht gelten.
Seit der Einführung der Mindesttarife für den Straßentransport vor fünf haben sich verschiedene Gerichte damit befasst, unter anderem das italienische Verwaltungsgericht und der Europäische Gerichtshof.
Paolo Uggè, Präsident des Verbandes Trasportounito, verteidigte die Mindesttarife. Auch die Bolkestein-Direktive sehe eine Einschränkung des freien Wettbewerbs vor, wenn das allgemeine Interesse bedroht sei, so Uggè. Frederik (Frits) Bolkestein lieferte als EU-Kommissar im Jahr 2004 den Entwurf der EU-Richtlinie zur Verwirklichung des Europäischen Binnenmarkts im Bereich der Dienstleistungen. (rp)