Brüssel. Die EU-Kommission hat Italien im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens dazu aufgefordert, das schon seit 2007 vorgeschriebene Risikoeinstufungssystem für Güterkraftverkehrsunternehmen in die Praxis umzusetzen. Bislang hat Italien die europäische Vorschrift nur in nationales Recht umgewandelt, ohne jedoch die entsprechenden Maßnahmen für die Anwendung zu ergreifen oder die EU-Behörde darüber zu informieren.
Das Risikoeinstufungssystem soll dabei helfen, die Einhaltung von Sozialvorschriften wie Lenk- und Ruhezeiten sowie die ordnungsgemäße Verwendung von Kontrollgeräten wie zum Beispiel Tachografen effizienter zu kontrollieren. Kraftfahrzeuge von Unternehmen, die häufig und gravierend gegen diese Gesetze verstoßen und als solche eingestuft sind, sollen dadurch leichter im Verkehr identifiziert und öfter kontrolliert werden können als Fahrzeuge anderen Unternehmer.
Die italienische Regierung hat zwei Monate Zeit, die EU-Kommission über die Umsetzung der Maßnahmen für das Risikoeinstufungssystem zu informieren. Sollte dies nicht geschehen, könnte die EU-Behörde Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einreichen. (kw)