Rom. 33,6 Millionen Euro sollen für das Jahr 2018 für Firmen zur Verfügung gestellt werden, die Teile ihres Fuhrparks erneuern. Die Anträge dazu können noch bis zum 15. April 2019 eingereicht werden. 9,6 Millionen Euro davon entfallen nach Auskunft des Verkehrsministeriums auf den Erwerb (auch nach Kreditantrag) von fabrikneuen Transportfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 oder mehr Tonnen und alternativem Fahrantrieb wie zum Beispiel Methangas oder Flüssiggas sowie auf Hybridfahrzeuge und elektrisch betriebene Fahrzeuge.
Weitere neun Millionen gibt es für fabrikneue Fahrzeuge der Euro-6-Klasse mit einem Gesamtgewicht von 11,5 oder mehr Tonnen, eine Million Euro für ein Paket von acht Wechselcontainern und einem entsprechenden Sattelanhänger oder Sattelfahrzeug. Die restlichen 14 Millionen Euro sind für den Erwerb fabrikneuer Sattelfahrzeuge und Sattelanhänger vorgesehen, die für den kombinierten Schienengüterverkehr ausgerüstet sind oder aber über Kupplungshaken für den kombinierten maritimen Transport verfügen sowie weiteren festgelegten Kriterien entsprechen.
Im Ministerialdekret sind die pro Firma maximal zu erzielenden Fördersummen nachzulesen. So können etwa Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 16 oder mehr Tonnen, die zudem über einen Gas- oder Hybridbetrieb verfügen, mit 20.000 Euro gefördert werden, während 4000 Euro für kleinere Transportfahrzeuge vorgesehen sind. Auch fließen in die Berechnungen die Größen der Unternehmen mit ein. Kleinere Firmen sollen stärker gefördert werden als mittlere oder große Unternehmen. (nja)