Rom. In einem aktuellen Rundschreiben hat das italienische Innenministerium Stellung zu möglichen Ausnahmeregelungen für Lkw-Leerfahrten an Tagen mit geltendem Fahrverbot genommen. Darauf weist nun der Transportverband Anita hin. Konkret geht es dabei um Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen, die an Fahrverbotstagen außerhalb bewohnter Zentren unterwegs sind.
Wie das Ministerium präzisiert, seien Ausnahmeregelungen für Leerfahrten dann möglich, wenn die italienische Präfektur die Verkehrsteilnahme eines Lkw auch an den Fahrverbotstagen genehmigt habe. Dafür müsse das Transportunternehmen der Präfektur gegenüber klar deutlich machen, warum eine Leerfahrt an den Fahrverbotstagen von Nöten sei. Die Präfektur treffe grundsätzlich Einzelfallentscheidungen – abhängig insbesondere von der zurückzulegenden Distanz der Fahrzeuge mit Leerfahrt sowie der Fahrtstrecke, für die die Ausnahmeregelung beantragt werde. (nja)