Brüssel/ Berlin. Der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) begrüßt die im Rahmen des Trilogs erzielte Einigung beim ersten Teil des EU-Mobilitätspakets „im Grundsatz“. Damit entstehe „wenigstens Planungssicherheit für die Speditionsbranche, ihre Transportdienstleister und ihre Kunden aus der verladenden Wirtschaft, auch wenn längst nicht alle Ergebnisse zufriedenstellend sind“, sagte DSLV-Präsident Axel Plaß in einer Einschätzung des Kompromissvorschlags.
Das jetzt ausgehandelte Recht auf regelmäßige Rückkehr in das Heimatland nach längstens vier Wochen Arbeit diene dem Sozialschutz und könne dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen für Berufskraftfahrer zu verbessern. Wichtig aus Sicht des DSLV sind auch einheitliche Regelungen für Lenk- und Ruhezeiten der Lkw-Fahrer, deren Einhaltung spätestens ab 2025 durch den gesetzlich vorgeschriebenen Smart Tachograph sichergestellt werden soll. Offen bleibe aber, wie das Verbot zum Verbringen der regelmäßigen Wochenruhezeit im Fahrzeug praktisch umgesetzt werden soll, wenn weiterhin die Übernachtungsalternativen fehlen.
Kabotagebestimmungen restriktiver ausgestaltet
Einheitliche Marktzugangs- und Kabotageregelungen könnten zwar dazu beitragen, die Wettbewerbsbedingungen für den Straßengüterverkehr in der EU anzugleichen, die jetzt beschlossenen Kabotagebestimmungen für nationale Transporte gebietsfremder Unternehmen würden dafür aber deutlich restriktiver ausgestaltet, da sie zukünftig eine längere „Karenzzeit“ von vier Tagen vorsehen und sogar den straßenseitigen Vor- und Nachlauf im Kombinierten Verkehr Schiene/Straße mit einschließen sollen, urteilt der DSLV.
Ob die ebenfalls ausgehandelte Rückführungspflicht für Fahrzeuge in das Herkunftsland ohne nennenswerte Leerfahrtenanteile und zusätzliche CO2-Emissionen disponiert werden kann, bleibe abzuwarten. Es sei jetzt auch nicht auszuschließen, dass „deutsche Speditionen ihre eigenen Niederlassungen im osteuropäischen EU-Ausland und ihre dort ansässigen Fahrzeugflotten angesichts steigender Auflagen aufgeben und statt dessen nur noch Fremdunternehmen mit Transporten beauftragen“, so eine Einschätzung des DSLV. Damit würde das Gegenteil von dem bewirkt, was die „Road Alliance“ der nordwesteuropäischen Mitgliedstaaten habe verhindern wollen.
Einbezug des internationalen Straßengütertransports in das Entsenderecht
Auch der weitgehende Einbezug des internationalen Straßengütertransports in das Entsenderecht sei „ein nicht unbedingt befriedigender Kompromiss“, um die jeweiligen Extrempositionen der nordwestlichen und südöstlichen EU-Mitgliedstaaten zu vereinen. „Die Einhaltung des Flickenteppichs nationaler Mindestlohnvorschriften wird dadurch für international agierende Speditionen weiterhin eine administrativ aufwändige Herausforderung bleiben,“ befürchtet Plaß.
„Angesichts bisheriger Differenzen der Mitgliedstaaten musste am Ende aber ein Kompromiss stehen. Ansonsten wäre dieses wichtige Reformvorhaben für den europäischen Straßengüterverkehr gescheitert. Und dies wäre insgesamt die schlechtere Lösung gewesen“, sagte der DSLV-Präsident und sagte abschließend: „Entscheidend wird vor allem, ob die neuen Vorschriften so dicht kontrolliert werden, dass sie auch tatsächlich wirken. Wenn behördliche Überwachung nicht greift, helfen auch die strengsten Vorschriften nicht.“ (tb)