Brüssel/ Berlin. Die Einigung beim ersten Mobilitätspaket der Europäischen Union wird vom Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) begrüßt. Die Einigung sei für das Straßengüterverkehrsgewerbe eine „gute Nachricht“. Besonders hob der BGL eine Reihe von Neuregelungen hervor, die effizientere Mittel gegen Sozialdumping und Fahrernomadentum darstellen sowie für mehr Wettbewerbsgleichheit sorgen würden.
Dazu zählt der BGL die Heimkehrpflicht der Fahrer nach prinzipiell vier Wochen, die Rückkehr des Fahrzeugs in den Niederlassungsstaat alle acht Wochen, die Neuregelung der Kabotage mit Einführung einer Karenzzeit (im Rahmen der Kabotage sind künftig drei Verkehre in sieben Tagen erlaubt, danach muss eine viertägige Kabotagepause im Heimatland (= Karenzzeit/Cooling-off) eingelegt werden), die Einbeziehung von Nutzfahrzeugen ab 2,5 Tonnen in die europäische Gesetzgebung zu Lenk- und Ruhezeiten, Tachografen, Markt- und Berufszugangskriterien sowie eine frühzeitigere Einführung des „intelligenten“ Tachografen zur besseren Kontrolle.
Ausweitung der starren Lenkzeit in Ausnahmefällen
Besonders begrüßte der BGL, dass sein Vorschlag zur Ausweitung der starren Lenkzeit in Ausnahmefällen, beispielsweise um die Betriebsstätte zu erreichen, aufgegriffen wurde und den Fahrern so die Arbeit erleichtert. Immerhin erlaubt der Kompromiss zum Mobilitätspaket künftig in Ausnahmefällen eine Stunde zusätzliche Lenkzeit.
„Im Ergebnis ist mit dem Kompromiss eine gute Grundlage geschaffen worden. Nun ist die Politik gefordert, diese Beschlüsse schnellstmöglich zu bestätigen und anschließend die Umsetzung und Kontrollierbarkeit sicherzustellen“, sagte BGL-Vorstandssprecher Dirk Engelhardt. (tb)