Horst Roitsch, Pressesprecher beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) erklärt, warum Luftbuchungen die Auszahlung der staatlichen Beihilfen für den Güterkraftverkehr erschweren und weshalb 2012 viele Unternehmen leer ausgehen werden.
Die Fördermittel aus den Förderprogrammen „De-Minimis“ sowie „Aus- und Weiterbildung“ sind so begehrt wie nie. Warum erfolgt die Auszahlung der staatlichen Beihilfen derzeit so zögerlich?
Das Bundesamt kann Fördergelder nur auszahlen, wenn die Unternehmen die bewilligten Maßnahmen auch umgesetzt haben und diese durch Vorlage eines Verwendungsnachweises abrechnen. Zu Verzögerungen beim Mittelabfluss kommt es vor allem aus zwei Gründen: Erstens zeigt sich bei der Prüfung der Verwendungsnachweise oftmals, dass die Unternehmen nur einen Teil der Maßnahmen umgesetzt haben, für die Fördergelder bewilligt und damit gewissermaßen blockiert worden sind, so dass auch nur in dieser Höhe eine Auszahlung erfolgen kann. Hinzu kommt zweitens, dass mit der Abrechnung, das heißt der Vorlage der Verwendungsnachweise, oftmals bis zum ersten Quartal des Folgejahres gewartet wird. Wir arbeiten aber daran, hier Verbesserungen zu erreichen. So werden die Unternehmen beispielsweise in den Zuwendungsbescheiden nun explizit aufgefordert, Teilverwendungsnachweise vorzulegen, auch wenn sie noch nicht alle bewilligten Maßnahmen abgeschlossen haben. Dann können die damit verbundenen Kosten bereits zeitnah erstattet werden.
Offenbar herrscht Unsicherheit beim BAG, was die Höhe der tatsächlich verfügbaren Mittel für diese Förderperiode betrifft. Wie kommt das?
Die Unsicherheit ist darauf zurückzuführen, dass die laut Haushaltsansatz verfügbaren Mittel in allen Förderprogrammen insoweit voll ausgeschöpft wurden, als dass wir Zuwendungsbescheide in Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erlassen haben. Haushaltsrechtlich betrachtet, sind die Mittel damit ausgegeben, da die Unternehmen durch den Zuwendungsbescheid einen Anspruch auf Auszahlung in voller Höhe erlangt haben. Das Bundesamt weiß aber nicht, in welcher Höhe die bewilligten Mittel tatsächlich abgerufen werden. Dies zeigt sich immer erst, wenn uns ein Verwendungsnachweis erreicht und wir erkennen können, wie viele förderfähige Maßnahme ein Unternehmen umgesetzt hat. Die nicht in Anspruch genommenen Mittel werden erst zu diesem Zeitpunkt für den Erlass weiterer Bescheide frei. Es ist richtig, dass auch Zuwendungsbescheide, die in vergangenen Förderperioden erlassen wurden, nach wie vor Mittel binden. Dies gilt insbesondere für die Förderung der Ausbildung zum Berufskraftfahrer.
Von welchen Volumen sprechen wir bei diesen gebundenen Mitteln?
In der Vergangenheit wurden beispielsweise im Bereich „Weiterbildung“ teilweise rund 60 Prozent der bewilligten Fördergelder nicht abgerufen. Konkret wurden in der Förderperiode 2011 rund 84 Millionen Euro nicht abgerufen von 135 Millionen Euro, die bewilligt wurden. Im Bereich „De-Minimis“ lag der Anteil nicht in Anspruch genommener Fördermittel mit rund 10 Prozent dagegen deutlich niedriger. Hier wurden 41 Millionen Euro nicht abgerufen von 314 Millionen Euro, die bewilligt wurden.
Wie viel Geld stellt das Bundesverkehrsministerium im Rahmen der Mautharmonisierung für die Förderperiode 2012 zur Verfügung und in welcher Höhe sind Zuschüsse beantragt worden?
Der Haushaltsansatz in der Förderperiode 2012 beträgt für die Förderprogramme „De-Minimis“ und „Aus- und Weiterbildung“ zusammen 378,55 Millionen Euro. Durch Mittelaufstockungen von 40 Millionen Euro im Januar und weiteren 100 Millionen Euro im August stehen insgesamt rund 518 Millionen Euro zur Verfügung. Nach gewissenhafter Prüfung ergibt sich derzeit ein Antragsvolumen von rund 760 Millionen Euro: Im Bereich „De-Minimis“ wurden rund 290 Millionen Euro beantragt. Für den Bereich „Ausbildung“ liegt das beantragte Fördervolumen bei rund 237 Millionen Euro und für „Weiterbildung“ bei rund 229 Millionen Euro.
Klingt so, als könnten nicht alle Anträge für 2012 berücksichtigt werden.
Ja, das steht schon fest. Aufgrund des hohen Antragseingangs für die Förderperiode 2012 (knapp 51.000 Anträge) und der Vorbindungen aus den Vorjahren ist trotz der durch das Bundesverkehrsministerium zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 140 Millionen Euro mit einer hohen Zahl von Ablehnungsbescheiden zu rechnen.
Interview: Dietmar Winkler