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Interview: Gibt es eine Schonfrist bei der Bundesstraßenmaut?

23.07.2012 12:00 Uhr
Interview: Gibt es eine Schonfrist bei der Bundesstraßenmaut?
Paul Hoferichter, Mautoberkontrolleur beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) für den Bereich Südbayern
© Foto: VR/Britta Winkgens

Paul Hoferichter, Mautoberkontrolleur beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) für den Bereich Südbayern, zur Einführung der LKW-Maut auf Bundesstraßen ab 1. August 2012.

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Paul Hoferichter, Mautoberkontrolleur beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) für den Bereich Südbayern, zur Einführung der LKW-Maut auf Bundesstraßen ab 1. August 2012.

Zum 1. August 2012 wird die LKW-Maut auf einige Bundesstraßen ausgeweitet. Wie kontrolliert das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) die Einhaltung der LKW-Maut auf Bundesstraßen?
Hoferichter: Überwiegend werden hierfür mobile Kontrollen vorgesehen, wie sie sich bereits auf Bundesautobahnen bewährt haben. Die Kontrolleure des BAG fahren mit einem Dienstkraftfahrzeug im fließenden Verkehr mit. Während sie einen LKW überholen, können sie die Daten der On-Board-Unit des LKW auslesen oder eine Kennzeichenabfrage durchführen. Wenn das Fahrzeug eingebucht ist, wird dies auf einem Monitor im Kontrollfahrzeug angezeigt. Liegt keine Einbuchung vor, wird das Fahrzeug ausgeleitet und ein Kontrollbericht erstellt. Neben den mobilen Kontrollen sind an geeigneten Stellen auch Kontrollen mit portablen Geräten vorgesehen.

Wie viel Prozent des fließenden LKW-Verkehrs soll kontrolliert werden?
Vom gesamten fließenden LKW-Verkehr werden zehn Prozent kontrolliert.

Es soll keine Hinweisschilder auf LKW-mautpflichtige Bundesstraßen geben.
Wie soll LKW-Fahrern bekannt gemacht werden, welche Straßen mautpflichtig sind?
Die Unternehmen werden neben der Veröffentlichung im Bundesanzeiger auch von den Medien und durch die Verbände über die Mautpflicht und die mautpflichtigen Strecken in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus findet man bereits jetzt schon unter www.mauttabelle.de eine Liste der ab 1. August 2012 zusätzlich mautpflichtigen Strecken. Zudem wird das BAG die LKW-Fahrer bei Kontrollen verstärkt mit der LKW-Maut auf Bundesstraßen vertraut machen.

Das heißt, es wird bei der Kontrolle auf Bundesstraßen eine Art Schonfrist geben?
Am Anfang wird nicht mit der vollen Härte des Gesetzes gearbeitet. Die LKW-Maut auf Bundesstraßen betrifft nun ja auch Unternehmer, die bislang für ihre Fahrten nie eine Autobahn benutzt haben. Man muss den Leuten die Möglichkeit geben, die neue LKW-Maut zu verinnerlichen. Zusätzlich werden aber die nicht entrichteten Mautbeträge selbstverständlich nacherhoben.

Mit welcher Beanstandungsquote auf Bundesstraßen rechnen Sie?
Bei denen, die absichtlich keine Maut bezahlen, rechne ich mit einer verschwindend geringen Anzahl. In der Regel passieren Verstöße aus Unachtsamkeit. Ich rechne mit einer Zahl ähnlich der auf Autobahnen, die unter einem Prozent liegt. Dies schon alleine deshalb, weil rund 90 Prozent der Einnahmen aus dem automatischen Einbuchungssystem stammen, bei dem die On-Board-Unit automatisch die LKW-Maut erhebt.

Interview: Britta Winkgens

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