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StVO-Novelle schießt teilweise über das Ziel hinaus Der BWVL begrüßt die mit der jüngsten StVO-Novelle verfolgte Intention einer Verbesserung der Sicherheit der Mobilität. In einigen Punkten schießen ...
StVO-Novelle schießt teilweise über das Ziel hinaus Der BWVL begrüßt die mit der jüngsten StVO-Novelle verfolgte Intention einer Verbesserung der Sicherheit der Mobilität. In einigen Punkten schießen die Neuregelungen indessen über das angestrebte Ziel hinaus.
So sieht die StVO-Novelle erhöhte Geldbußen und im Einzelfall auch Punkte insbesondere für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen vor. Diese Neuregelung stellt den Lieferverkehr in den Städten, zum Beispiel bei der Heizölanlieferung, vor kaum lösbare Probleme. Durch die Neuregelung sind die Fahrer dem Risiko ausgesetzt, binnen kurzer Zeit acht Punkte "angesammelt" zu haben und die Fahrerlaubnis zu verlieren. Deshalb fordert der BWVL, eine Ausnahmeregelung in die Verordnung aufzunehmen. Kritisch sieht der BWVL auch die Regelung, nach der die Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts um 21 km/h ein einmonatiges…