Berlin. Der vor Beginn der Dritten Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn AG (DB AG) durch den Bund beauftragte Gutachter hat nach Angaben der Bundesregierung einen „theoretischen Nachholbedarf“ bei Investitionen in Höhe von 44,5 Milliarden Euro bei der DB Netz AG und 4,5 Milliarden Euro bei der DB Station & Service AG ermittelt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Im Bereich der Brücken liege der Wert bei 18,46 Milliarden Euro – bei den Gleisen bei 15,92 Milliarden Euro, heißt es in der Vorlage.
Der "kritische Nachholbedarf" liege laut Gutachter bei rund 20 Milliarden Euro. Dabei handle es sich um Anlagen, "die ihre durchschnittliche technische Nutzungsdauer erreicht haben, sich in einem schlechten Zustand befinden und deshalb zu ersetzen sind". Davon entfielen rund 19,3 Milliarden Euro auf die DB Netz AG und 0,7 Milliarden Euro auf die DB Station & Service AG, teilt die Regierung mit. (fa)