Mineralöl- und Flüssiggastransporte sind auf Hessens, Sachsens und Hannovers Straßen bis einschließlich 1. Januar 2023 vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausgenommen. Grund ist die Verknappung der Transportkapazitäten auf den Binnenwasserstraßen und Schienenwegen und der gleichzeitige, infolge des Gasmangels erhöhte Bedarf an anderen fossilen Energieträgern. Die Erhöhung der Transportkapazitäten auf der Straße liege daher im allgemeinen Interesse, heißt es in einem Schreiben des Ministeriums an die Regierungspräsidien und das Bundesamt für Güterverkehr.
Der Bund hatte bereits Vorfahrt für Energietransporte auf der Schiene angeordnet. Die Kapazitäten für die Güterzüge seien jedoch schon knapp, so dass es erforderlich sei, auch die Kapazitäten auf der Straße auszuweiten, so das Ministerium.
Diese Meldung wurde am Montag, 19. September, aktualisiert.