Berlin. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Wannsee-Flugroute des künftigen Hauptstadtflughafens gekippt. Die Strecke führe zu nah am Forschungsreaktor des Helmholtz-Zentrums vorbei, erläuterte das Gericht am Mittwoch. Das Risiko für einen Flugunfall oder einen terroristischen Anschlag sei vor Festlegung der Route nicht ermittelt worden. „Eine solche fallspezifische Risikoermittlung wäre notwendige Grundlage einer Abwägung gewesen.“ Derzeit gebe es nur veraltete Risikobetrachtungen für den Reaktor.
Geklagt hatten neben den Brandenburger Gemeinden Stahnsdorf und Kleinmachnow die Stadt Teltow, mehrere Grundstücksbesitzer und Anwohner des Wannsees. Sie befürchteten, die geplante Flugroute über den Wannsee könne zu Lärm- und anderen Umweltbelastungen führen. Größte Sorge war aber, dass ein Flugzeug auf einen Forschungsreaktor am Wannsee stürzen könnte. Es war die erste von mehreren Verhandlungen über Entscheidungen das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF), das die Strecken im Januar 2012 festgelegt hatte.
Es ging dabei nur um diejenige von vier möglichen Flugrouten des Hauptstadtflughafens, die Flugzeuge nehmen sollen, wenn sie von der nördlichen Startbahn in Richtung Westen starten. Für 83 Maschinen am Tag sollte der Weg bisher dann in 1,5 Kilometern Höhe zwischen Potsdam und Stahnsdorf hindurch, über den Wannsee und Berlin führen.
Die Kläger warfen dem BAF am Mittwoch vor, Einwände des Umweltbundesamts gegen die Route nicht ausreichend beachtet zu haben. Zudem habe die Strecke über den Wannsee bei Umweltprüfungen keine Rolle gespielt. Außerdem sei der Forschungsreaktor in Wannsee gegen einen Flugzeugabsturz oder einen Terroranschlag nicht ausreichend geschützt. Weil Trümmerteile sich bei einem Absturz bis zu drei Kilometer weit verteilen könnten, dürfe die Route nicht so nah am Reaktor vorbeiführen. Das BAF hatte die Auffassung vertreten, Anlagen wie der Forschungsreaktor müssten bei der Festlegung von Flugrouten nicht berücksichtigt werden, weil sie keinen Einfluss auf einen Terroranschlag oder den Ort eines möglichen Absturzes hätten. Zudem sei ein Absturz so unwahrscheinlich, dass er praktisch ausgeschlossen werden könne. Dieses Risiko aber sei nicht hinreichend geprüft worden, urteilte das Gericht.
Weitere Routen auf dem Prüfstand
Andere Flugroutengegner, die sich vor allem gegen die Strecke über den Müggelsee im Osten Berlins wehren, müssen weiter bangen. Auf ihre Klagen hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts keinen Einfluss. Die Route über den Müggelsee beschäftigt aber inzwischen die EU-Kommission. Möglicherweise muss sie neu geprüft werden, weil die Folgen für Natur und Umwelt nicht untersucht wurden. Das Bundesverkehrsministerium hatte allerdings betont, es gebe «keine Versäumnisse in dieser Hinsicht». Aus den EU-Richtlinien im Verfahren zur Festlegung von Flugrouten ergebe sich keine Pflicht zu einer solchen Prüfung. (dpa/bw)