Düsseldorf. Die Wirtschaftszeitung „Handelsblatt“ stellt in der Titelgeschichte (Freitags-Ausgabe) unter der Überschrift „Aus die Maut?“ die Frage, ob dem Bund milliardenschwere Rückforderungen bei der LKW-Maut entstehen könnten. Dabei werden u.a. die Folgen der Maut-Entscheidung des Oberwaltungsgerichtes Münster sowie der Streit zwischen dem Bund und den Toll-Collect-Eigentümern Telekom und Daimler um Schadensersatz wegen der verspäteten Inbetriebnahme des Maut-Erhebungssystems im Jahre 2005 angeführt (VerkehrsRundschau berichtete).
Im Rahmen der Berichterstattung wird auch Mathias Krage, Präsident des Deutschen Speditions- und Logistikverbandes (DSLV) zitiert: „Der Deutsche Speditions- und Logistikverband rät seinen 4000 Mitgliedern, die Maut zurückzufordern“, sowie: „Wir können es nicht akzeptieren, wenn bei der Mautverordnung handwerkliche Fehler gemacht wurden.“
Nach Angaben des DSLV suggerierten die Zitate, dass durch das Urteil des OVG Münster bereits heute die in der Vergangenheit entrichtete Maut zurückgefordert werden könnte, was nicht der Fall sei. „Ob sich diese Möglichkeit aber jemals ergeben wird, hängt auch vom Ausgang des anhängigen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens der Bundesregierung ab“, so der DSLV in einem Rundschreiben. Lediglich vorsorglich habe der DSLV seinen Mitgliedsunternehmen deshalb empfohlen, mögliche Rückerstattungsansprüche nicht verjähren zu lassen.
Vollständiges Zitat des DSLV-Präsidenten
Das gegenüber der Handelsblatt-Redaktion abgegebene Statement von Mathias Krage lautete laut DSLV in seiner vollen Länge: „Das OVG Münster hat im vergangenen Jahr einer Klage auf Erstattung der Maut in Höhe von 22,43 Euro stattgegeben. Auch wenn es sich hierbei nur um einen kleinen Betrag handelt, könnte diese Entscheidung aufgrund der von ihr ausgehenden Flächenwirkung für das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) dramatische finanzielle Folgen haben. Doch zunächst bleibt abzuwarten, ob die Entscheidung bestandskräftig wird. Denn mittlerweile hat das BMVBS Beschwerde gegen die Nichtzulässigkeit der Revision eingelegt.
Unabhängig davon hat der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) seinen Mitgliedsunternehmen empfohlen, an das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zu schreiben, um einer Verjährung vorzubeugen und sich damit eventuelle Erstattungsansprüche zu sichern. Spediteure und Logistiker haben zwar ein starkes Interesse daran, dass genügend finanzielle Mittel für den Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung stehen. Aber wir können auch nicht akzeptieren, wenn bei der Ausgestaltung der Mauthöheverordnung handwerkliche Fehler gemacht wurden, und die gesamte Erhebung der LKW-Maut nun zu Unrecht erfolgt wäre.“(ak)
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