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Hamburger Umweltbehörde hält an Dieselfahrverboten fest

15.02.2019 10:00 Uhr
Diesel-Fahrverbot
Die Hamburger Umweltbehörde will weiter an Fahrverboten für Dieselfahrzeuge festhalten
© Foto: bluedesign/stock.adobe.com

Seit Ende Mai 2018 gelten in Hamburg Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge, die Hamburger Umweltbehörde will trotz der aktuellen Pläne der Bundesregierung an den Verboten festhalten.

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Hamburg. Die Hamburger Umweltbehörde sieht trotz der geplanten Änderung des Bundesemissionsschutzgesetzes und der Nichtbeanstandung der Pläne durch die EU-Kommission keinen Grund, derzeit etwas an den in der Stadt geltenden Diesel-Fahrverboten zu ändern. Der Verzicht der EU-Kommission auf eine Stellungnahme in einem Notifizierungsverfahren zu Binnenmarktfragen sei ein Zwischenschritt ohne direkte Auswirkung auf Hamburg, sagte ein Behördensprecher am Donnerstag und betonte: „Für uns von Interesse ist das Gesetzgebungsverfahren des Bundes.“

Hintergrund sind die Pläne der Bundesregierung, eine Verhältnismäßigkeit von Diesel-Fahrverboten wegen zu hoher Stickoxidbelastung künftig „in der Regel“ erst ab einem Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft anzunehmen. Der EU-weit gültige Grenzwert für das gesundheitsschädliche Gas liegt bei 40 Mikrogramm. Hamburg war Ende Mai vergangenen Jahres bundesweit die erste Stadt, die auf zwei Straßenabschnitten Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge erlassen hat. Grundlage war eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das solche Fahrverbote zur Luftreinhaltung im Grundsatz für zulässig erklärt, wenn sie „verhältnismäßig“ sind.

CDU will Fahrverbote unverzüglich aufheben

In der Mitteilung der EU-Kommission vom Mittwoch sieht der Umweltexperte der Hamburger CDU-Bürgerschaftsfraktion, Stephan Gammm, eine Rückendeckung für das Vorhaben der Bundesregierung und die von Hamburgs grünem Umweltsenator Jens Kerstan verhängten Fahrverbote „als reine Kampagne gegen den Diesel entlarvt“. „Spätestens sobald der Bundestag in den kommenden Wochen die Anhebung der Grenzwerte für Stickoxid beschlossen hat“, werde die CDU den Senat auffordern, „die unsinnigen Fahrverbote unverzüglich aufzuheben.“

Die EU-Kommission hatte jedoch klargestellt, keineswegs eine Veränderung des Grenzwerts genehmigen zu wollen. „Der Grenzwert von 40 Mikrogramm im Jahresmittel ist EU-weit verbindlich und von den Mitgliedsstaaten und dem EU-Parlament beschlossen worden. Daran wird nicht gerüttelt“, hieß es in einer Mitteilung.

BUND fordert sogar Ausweitung der Fahrverbotszonen

Nach Ansicht des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) führen die Pläne der Bundesregierung nicht zu einer Aufhebung der Fahrverbote in Hamburg. „Auch die neue Regelung, die in Berlin vorbereitet wird, entbindet Hamburg nicht von der Aufgabe, für die Einhaltung dieses Grenzwertes zu sorgen“, sagte Landesgeschäftsführer Manfred Braasch und bemängelte zugleich, dass die Fahrverbote dafür nicht einmal ausreichten.

An einer im Sommer vergangenen Jahres erhobenen Klage gegen die Stadt halte man deshalb fest. „Der BUND fordert, um kleinräumige Ausweichverkehre zu verhindern, eine Ausweitung der Fahrverbote in den besonders belasteten Stadtteilen sowie die Einbeziehung von Dieselfahrzeugen der Schadstoffklasse Euro 6, die im Realverkehr den maximal zulässigen NO2-Ausstoß überschreiten“, sagte Braasch. (dpa/tb)

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